Elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) für Unionsbürger beantragen
Eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) können Sie beantragen, wenn Sie 13 Jahre alt sind und eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU/des EWR besitzen.
Die eID-Karte besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Die eID-Karte bietet Ihnen die Möglichkeit, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Angelegenheiten online zu erledigen. Es handelt sich bei der eID-Karte jedoch um kein Ausweispapier oder Reisedokument. Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe sind auf der eID-Karte nicht abgebildet.
Für die Nutzung der eID-Funktion benötigen Sie Ihre eID-Karte, Ihre selbstgewählte sechsstellig PIN (Geheimnummer), ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät sowie eine geeignete Software (z. B. die AusweisApp).
Die Transport-PIN (fünfstellig) können Sie dem PIN-Brief entnehmen. Den PIN-Brief erhalten Sie direkt bei der Antragstellung vor Ort. Wenn Sie die eID-Karte online beantragt haben, erhalten Sie den PIN-Brief bei Abholung.
Die fünfstellige Transport-PIN benötigen Sie, um Ihre persönliche sechsstellige PIN festzulegen. Dies können Sie über eine geeignete Software (z. B. die AusweisApp) erledigen.
Haben Sie Ihre Transport-PIN nicht zur Hand oder Ihre PIN vergessen, können Sie in jedem Bürgerbüro in Krefeld eine persönliche sechsstellige PIN festlegen.
Der PIN-Brief enthält außerdem eine PUK (Entsperrnummer). Die PUK benötigen Sie nur, wenn Sie Ihre PIN dreimal falsch eingegeben haben. Die PUK kann nur zur erneuten Eingabe der korrekten PIN eingesetzt und maximal zehn Mal verwendet werden.
Benötigte Unterlagen
- Ihren gültigen ausländischen Ausweis oder Pass
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 13 Jahre alt.
- Sie sind im Besitz einer Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in Krefeld gemeldet
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Antragsgebühr: 37,00 €
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Verlustmeldung oder Wiederauffindung
Sollte die eID-Karte gestohlen werden oder anderweitig abhandenkommen, können Sie die eID-Funktion sperren und somit einen Missbrauch der Onlineausweisfunktion verhindern.
Diese Sperrung kann unter Angabe des persönlichen Sperrkennwortes rund um die Uhr telefonisch über die Sperrhotline +49 116 116 vorgenommen werden.
Wurde Ihre eID-Karte vor dem 17. Februar 2025 ausgestellt, steht das Sperrkennwort in Ihrem PIN-Brief. Nach dem 17. Februar 2025 wurde Ihnen das Sperrkennwort bei Abholung der eID-Karte ausgehändigt.
Der Verlust der eID-Karte muss zusätzlich persönlich in einem Bürgerbüro angezeigt werden. Falls Sie die eID-Funktion nicht telefonisch gesperrt haben, wird die Sperrung von dem Bürgerbüro veranlasst.
Haben Sie Ihre eID-Karte wiedergefunden, müssen Sie die Wiederauffindung ebenfalls persönlich in einem Bürgerbüro anzeigen. Die Entsperrung der eID-Funktion wird von dem Bürgerbüro veranlasst.
Prozess
- Der Antrag kann online oder persönlich im Bürgerbüro gestellt werden.
Bearbeitungszeit
- eID-Karten werden von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. In der Regel beträgt die Produktionszeit zwischen 2 und 4 Wochen.
- Bei persönlicher Antragstellung haben Sie die Möglichkeit, Ihre E-Mail-Adresse für eine Benachrichtigung bei Lieferung der eID-Karte zu hinterlassen.
- Ob die von Ihnen beantragte eID-Karte bereits zur Abholung bereit liegt, erfahren Sie auch durch die Online-Passauskunft.
Verantwortlichkeit
0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de