Mobilität & Reisen

Ausweis: Express-Reisepass beantragen

Mit einem Reisepass (Lieferzeit 8 Wochen) können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Verfahren (Lieferzeit innerhalb von 4 Werktagen) beim Bürgerbüro beantragen, dafür müssen Sie mehr bezahlen. Der Express-Reisepass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.

Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Verfahren beantragt werden.

Ab 1. Mai 2025: Nur noch digitale Passbilder!

Für Personalausweise/Reisepässe werden ab dem 1. Mai 2025 nur noch digitale Passbilder angenommen. 
Bei Fragen? - 86-0 

Benötigte Unterlagen

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis, gegebenenfalls Kinderreisepass
  • ein aktuelles (bis zu drei Monate alt) biometrisches Lichtbild
  • bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich

Voraussetzungen

Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen.

Gebührenrahmen

  • Reisepass mit 32 Seiten (Antragsteller ab 24 Jahren, Gültigkeit zehn Jahre): 102,00 €
  • Reisepass mit 32 Seiten (Antragsteller unter 24 Jahren, Gültigkeit sechs Jahre): 69,50 €
  • Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller ab 24 Jahren, Gültigkeit zehn Jahre): 144,00 €
  • Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller unter 24 Jahren, Gültigkeit sechs Jahre): 91,50 €

Zahlungsarten

  • EC-, Debit- und Kreditkartenzahlung möglich

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Neuer Reisepass Version 3.0 ab dem 01.03.2017

Zum 01.03.2017 wird ein neuer Reisepass für deutsche Bürgerinnen und Bürger eingeführt.

Die Einführung des neuen EU-Reisepasses trägt den zwischenzeitlich gestiegenen Anforderungen an die Materialbeschaffenheit und den Reisekomfort Rechnung. Die vorhandenen Sicherheitsmerkmale werden durch zusätzliche, neuartige Merkmale ergänzt.

Im elektronischen Speichermedium sind beispielsweise neben den personenbezogenen Informationen zwei biometrische Merkmale des Passinhabers (Passbild und Fingerabdrücke) gespeichert. Des weiteren wird neben der gesonderten Darstellung des Geburtsnamens die Personalisierungskarte, welche bislang in etwa dem "alten Personalausweis" entspricht, durch eine Plastikkarte ersetzt, die dem neuen Personalausweis ähnelt.

Weitere Informationen zum neuen Reisepass erhalten Sie auf folgender Seite des Bundesministerium des Inneren.

Prozess

Den Antrag für einen Express-Reisepass können Sie im Bürgerbüro stellen. Das können nur Sie persönlich machen. Der Antrag wird vom Behördenpersonal ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an die Behörde verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.

Bei der Abholung ist Ihr persönliches Erscheinen hingegen nicht zwingend erforderlich. Sie können auch eine von Ihnen benannte Person beauftragen. Dazu benötigt diese eine ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Abholvollmacht.

Bearbeitungsdauer

  • 4 Tage (Aus produktionstechnischen Gründen kann diese Frist jedoch nicht durchgängig garantiert werden.)

FAQ