Namensänderung: Angleichung nach Einbürgerung
Personen, die durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, können die ursprünglich ausländische Namensführung an das deutsche Namensrecht anpassen lassen.
Die Namensänderung kann ausschließlich nach vorheriger Beratung durch das zuständige Standesamt erfolgen. Im Rahmen der telefonischen Beratung erfahren Sie, welche Unterlagen für die Namensänderung vorzulegen sind.
Gebührenrahmen
- Namensänderung: 25,00 €
- Bescheinigung über die Namensänderung: 10,00 €