Steuern & Zoll

Hundehaltung: Hund abmelden

Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund in den folgenden Fällen von der Hundesteuer abmelden: 

  • Tod des Tieres
  • Verlust des Tieres
  • Abgabe des Tieres (Veräußerung oder Verschenkung)
  • Abgabe des Tieres ins Tierheim
  • Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde

Anschließend erhalten Sie einen Abmelde- oder Änderungsbescheid.

Benötigte Unterlagen

  • Bescheinigung Tierarzt
  • Kaufvertrag
  • Abgabevertrag u. a.

Besonderheiten

Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

Prozess

  • Nutzung des Online-Formulars.
  • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
  • Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.

Kontaktinformationen

Sofern Sie Fragen zur Hundesteuer haben, werden Ihnen die nachstehenden Ansprechpersonen gerne behilflich sein:

Buchstaben:Name:Rufnummer:Zimmer:
A bis KFrau Herrmann0 21 51 / 86-189002.028 – Petersstraße 9
L bis ZFrau Tecklenburg0 21 51 / 86-173002.028 – Petersstraße 9
  Fax: 0 21 51 / 86-1740 

Verantwortlichkeit

Hundesteuer 0 21 51 / 86-0
hundesteuer@krefeld.de

Petersstraße 9, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Dienstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Hilfe

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