Umwelt & Naturschutz

Amalgamabscheider

Gemäß § 58 Absatz 2 Landeswassergesetz in Verbindung mit der Abwasserverordnung und den Anhängen ist für die Einleitung von amalgamhaltigem Abwasser (aus Zahnarztpraxen oder Zahnkliniken) in die öffentliche Kanalisation eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Der Antrag muss vor Beginn der Einleitung beim Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz (Untere Wasserbehörde) eingereicht werden.

Darüberhinaus schreibt Anhang 50 der Abwasserverordnung die Verringerung der Amalgamfracht des Rohabwassers aus den Behandlungsplätzen um 95 Prozent vor. Hierfür ist der Einbau eines Amalgamabscheiders nach dem Stand der Technik vorgeschrieben. Dieser muss vor dem Abwasserablauf der Behandlungsplätze vor Vermischung mit dem sonstigen Sanitärabwasser eingebaut und betrieben werden.

Gebührenrahmen

  • Genehmigungsgebühr: 250,00 €

Prozess

Der Antrag ist online einzureichen.

Bearbeitungsdauer

  • 2 Wochen (bis 4 Wochen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen)

Verantwortlichkeit

Abwasser 39 - Umwelt und Verbraucherschutz
abwasser@krefeld.de

Uerdinger Straße 202, 47799 Krefeld

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