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Jagen: Jagdschein beantragen

Für die Ausübung der Jagd ist ein behördlicher Jagdschein erforderlich, welcher grundsätzlich erst nach Ablage der staatlichen Jägerprüfung vor dem Prüfungsausschuss der örtlich zuständigen, Unteren Jagdbehörde erteilt werden kann.

Hinweis zur Bearbeitungsdauer

Durch das am 31. Oktober 2024 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems" könnte es zu einer längeren Bearbeitungsdauer bei der Jagdscheinbeantragung und -Verlängerung kommen.

Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und §§ 5 und 6 Waffengesetz dürfen erst nach Antragstellung bei der Unteren Jagdbehörde durchgeführt werden. Die Anträge zur Verlängerung eines Jagdscheins, der zum 31. März 2025 abläuft, sind daher frühzeitig, d.h. bereits ab Dezember 2024 zu stellen.

Die Antragstellung ist auch möglich, wenn dem Antragsteller der Nachweis der ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung gemäß § 17 Absatz 1 Nr. 4 BJagdG noch nicht vorliegt. Dieser muss dann nachträglich zur Erteilung (z.B. Abholung) des Jagdscheins vorgelegt werden.

Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass Jagdpächter und Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis nach §11 Abs. 7 BJagdG und §13 Abs. 3 LJagdG verpflichtet sind, der Unteren Jagdbehörde nach Abschluss des Pachtvertrages oder der Jagderlaubnis unter Vorlage der Unterlagen, die Eintragung im Jagdschein innerhalb eines Monats vornehmen zu lassen. Bei Nichtbeachtung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld zwischen 200€ - 2.000€ geahndet werden kann.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung des Jagdscheines
  • Jagdschein im Original
  • Bestätigung über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Gültigkeitszeitraum des Jagdscheines
  • Personalausweis, eine Kopie ist im Regelfalle ausreichend
  • Jägerprüfungszeugnis im Original, nur bei erstmaliger Beantragung oder Zuzug in den hiesigen Zuständigkeitsbereich
  • Lichtbild, nur bei erstmaliger Beantragung oder der Ausstellung eines neuen Jagdscheinheftes, etwa bei Verlust oder bereits erfolgter, 5. Verlängerung
  • Nachweise über zusätzliche Qualifikationen, sofern vorhanden, z. B. Jagdpacht, entgeltlicher Begehungsschein, Fangjagdqualifikation etc.

Gebührenrahmen

  • Jahresjagdschein für ein Jagdjahr: 35,00 €
  • Jahresjagdschein für zwei Jagdjahre: 50,00 €
  • Jahresjagdschein für drei Jagdjahre: 65,00 €
  • Falknerjagdschein für ein Jagdjahr: 20,00 €
  • Falknerjagdschein für zwei Jagdjahre: 30,00 €
  • Falknerjagdschein für drei Jagdjahre: 35,00 €
  • Tagesjagdschein: 15,00 €
  • Jugendjagdschein für ein Jagdjahr: 20,00 €
  • Jugendjagdschein für zwei Jagdjahre: 30,00 €
  • Jugendjagdschein für drei Jagdjahre: 35,00 €

Fristen

  • Ein Jagdschein läuft, unabhängig von einem bereits gestellten Antrag auf Verlängerung, jeweils zum Ende des Jagdjahres (31.03.) des gewählten Gültigkeitszeitraumes ab. 
  • Es wird deshalb empfohlen, die für die Verlängerung benötigten Unterlagen bereist frühzeitig vor dem 31.03. der Unteren Jagdbehörde zur Verlängerung vorzulegen.

Prozess

  • Antragsformular kann online gestellt werden.
  • Persönliche Vorsprache unter Vorlage der benötigten Antragsunterlagen.
  • Übersendung der Unterlagen auf dem Postwege und persönliche Abholung nach Fertigstellung.

Verantwortlichkeit

Jagen & Fischen 39 - Umwelt und Verbraucherschutz
0 21 51 / 86-0
jagdundfisch@krefeld.de

Uerdinger Straße 202, 47799 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
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