Bauen & Wohnen

Denkmal: Denkmalrechtliche Genehmigung (zur Veränderung des Gebäudes) beantragen

Für Änderungen an allen Denkmälern und Gebäuden in Denkmalbereichen ist zuvor eine denkmalrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Diese Erlaubnispflicht schließt Veränderungen in der ummittelbaren Umgebung von Denkmälern ein.

Benötigte Unterlagen

  • Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)

Weiterführende Informationen

Benötigte Unterlegen

Zum Ist-Zustand:
  • Aufnahmen vom derzeitigen Zustand des Baudenkmals (unbedingt notwendig bei äußeren Veränderungen)
  • Bestandspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Beschreibung von Schäden
Zum Soll-Zustand:
  • Bauzeichnungen mit der Darstellung der geplanten Veränderungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Detaillierte Maßnahmenbeschreibungen
  • Leistungsbeschreibungen und gegebenenfalls Leistungsangebote
  • Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme für den Erhalt des Denkmals

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden. 
  • Die Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis ist gebührenfrei.
  • Die Bearbeitungsdauer ist vom jeweiligen Projektumfang abhängig.

Verantwortlichkeit

Denkmalschutz 0 21 51 / 86-0
denkmalschutz@krefeld.de

Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Hilfe

Leichte Sprache

Wir haben noch keine Texte in Leichter Sprache gemacht.
Wir arbeiten daran.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache