Bauen & Wohnen

Kaufpreissammlung (Auskunft erhalten)

Gemäß § 34 Abs. 2 Grundstückswertermittlungsverordnung (GrundWertVO NRW) erteilt der Gutachterausschuss bei Darlegung eines berechtigten Interesses und der Zusicherung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in nicht anonymisierter Form (Auskünfte aus der Kaufpreissammlung im Sinne von § 195 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).

Ein berechtigtes Interesse ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft von öffentlich bestellten und vereidigten oder nach DIN EN 45013 zertifizierten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten beantragt wird.

Darüber hinaus sind gemäß § 34 Abs. 3 Grundstückswertermittlungsverordnung (GrundWertVO NRW) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form ohne Darlegung eines berechtigten Interesses zulässig.

Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Krefeld


Verantwortlichkeit

Gutachterausschuss 0 21 51 / 86-3842
gutachterausschuss@krefeld.de

Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
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