Arbeit & Ruhestand

Schwerbehindertenrecht: Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben

Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben berät und unterstützt rund um das Thema Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben. Sie ist Ansprechpartnerin für schwerbehinderte Menschen oder ihnen Gleichgestellte, deren Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber sowie Mitglieder von Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- oder Personalräten.
Die Fachstelle arbeitet mit dem LVR-Inklusionsamt beim Landschaftsverband Rheinland, den Integrationsfachdiensten und den Rehabilitationsträgern zusammen. 

Die kostenfreie Beratung kann nach Terminabsprache in den Räumen der Fachstelle stattfinden. Die Mitarbeitenden der Fachstelle können auch vor Ort am Arbeitsplatz oder im Betrieb beraten. 

Die Mitarbeitenden der Fachstelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, so dass keine Nachteile durch eine Kontaktaufnahme zu befürchten sind.

Die Angebote der Fachstelle sind:

  • Sie berät bei der Ausstattung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte. 
  • Sie vergibt Zuschüsse oder Darlehen für eine behinderungsgerechte Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, wie zum Beispiel den Umbau von Betriebsvorrichtungen oder die Anschaffung von Maschinen und Geräten.
  • Sie vergibt finanzielle Hilfen für persönliche wegen der Behinderung erforderliche Arbeitshilfen wie zum Beispiel Einhandtastaturen oder ein betriebliches Jobcoaching.
  • Bei Problemen im Arbeitsverhältnis berät sie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte. Die Beratung hat das Ziel, Kündigungen zu vermeiden und die behinderungsbedingten Schwierigkeiten zu beseitigen. 
  • Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte haben einen besonderen Kündigungsschutz. Die Fachstelle ermittelt im Falle einer durch den Arbeitgeber beabsichtigten Kündigung den Sachverhalt, holt Stellungnahmen beteiligter Stellen ein und führt Einigungs- oder Kündigungsschutzverhandlungen durch.

Für die Beantragung eines Zuschusses für eine Hilfe im Arbeitsleben benötigt die Fachstelle nachfolgende Unterlagen:

Benötigte Unterlagen

  • Feststellungsbescheid über die anerkannte Behinderung
  • Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid, bei einem Grad der Behinderung unter 50
  • Arbeitsvertrag - bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, oder Ernennungsurkunde - bei Beamtinnen und Beamte, oder Nachweis der Selbstständigkeit, zum Beispiel Gewerbeanmeldung - bei Selbstständigen

Prozess

Es gibt mehrere Möglichkeiten einen Antrag zu stellen:

  • Sie können persönlich einen Antrag stellen. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin bei der Fachstelle. 
  • Sie können das Antragsformular ausdrucken, ausfüllen und per Post an die Fachstelle schicken oder in einem verschlossenen Umschlag im Rathaus abgeben. 

Eine Übersendung per E-Mail wird nicht empfohlen, da der Datenschutz über dieses Medium nicht gewährleistet ist.

Kontaktinformationen

Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Rathaus, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld, Zimmer A79

Telefon: 0 21 51 / 86-2966 oder 86-2997
Fax: 0 21 51 / 86-3055
E-Mail: Fachstelle-SGBIX@krefeld.de

Ein Besuch im Rathaus ist nach vorheriger Vereinbarung eines Termins möglich.
Die Fachstelle ist über den Eingang A3 am Westwall stufenlos zu erreichen.


Verantwortlichkeit

Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben 0 21 51 / 86-2966
Fachstelle-SGBIX@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Sonntag: Geschlossen
Montag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Samstag: Geschlossen

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