Mobilität & Reisen

Gütertransport an Sonn- und Feiertagen: Ausnahmegenehmigung beantragen

In Deutschland dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Benötigte Unterlagen

  • Fracht- und Begleitpapiere
  • Kfz- und Anhängerscheine
  • Bescheinigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung durch die Deutsche Bahn
  • Im Falle von Dauerausnahmegenehmigungen eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer hinsichtlich der Dringlichkeit

Voraussetzungen

Eine Einzelgenehmigung darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, z.B. zur

  • Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln
  • Termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen
  • Aufrechterhaltung des Betriebes öffentlicher Versorgungs- oder Verkehrseinrichtungen.

Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe allein rechtfertigen eine Genehmigung keinesfalls.

Eine Einzelgenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.

Gebührenrahmen

  • Einzelgenehmigung : 70,00 €
  • Dauergenehmigung bis zu einem halben Jahr: 176,00 €
  • Dauergenehmigung bis zu einem Jahr: 308,00 €

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden.
  • Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Versand mittels einfacher E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen keineswegs uneingeschränkt sicher ist.

Bearbeitungsdauer

  • 2 Tage (bis zu 14 Tage je nach Einzelfall)

Verantwortlichkeit

Fahrerlaubnisse und gewerblicher Kraftverkehr 0 21 51 / 86-0
gkv@krefeld.de

Elbestraße 7, 47800 Krefeld

Hilfe

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