Bauen & Wohnen

Planfeststellungsverfahren (Einwendungen prüfen)

Im Anhörungsverfahren werden die für das beabsichtigte Bauvorhaben erstellten Pläne der Öffentlichkeit für einen Monat zur Kenntnis gegeben. Darauf wird mindestens eine Woche vorher hingewiesen. Die Bürgerinnen und Bürger können sich in dieser Zeit über das geplante Projekt informieren und prüfen, ob sie in ihren Rechten betroffen sind. Bis zum Ablauf der Einwendungsfrist (je nach Fachgesetz 2 bis 4 Wochen nach Ende der Offenlage) kann jeder, der seine Belange von der beabsichtigten Maßnahme betroffen sieht, Einwendungen erheben. Alle Einwendungen und Stellungnahmen werden dem Vorhabenträger zur Prüfung und Gegenäußerung übergeben.

Sobald diese Gegenäußerungen der Anhörungsbehörde vorliegen, werden die Einwendungen und Stellungnahmen in einem Erörterungstermin unter der Leitung der Bezirksregierung zwischen dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, diskutiert und besprochen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite zum Thema "Ortsbaurecht und Grundstücksbewertung".

Prozess

  • Den Antrag kann persönlich oder formlos schriftlich gestellt werden.
  • Die Dauer eines Planfeststellungsverfahren ist von vielen Faktoren (z.B. Größe, Art, Anzahl der Betroffenen) abhängig.

Verantwortlichkeit

Vermessung, Kataster & Liegenschaften 0 21 51 / 86-3801
FB62@krefeld.de

Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld

Geschäftszeiten
Sonntag: Geschlossen
Montag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Samstag: Geschlossen

Hilfe

Leichte Sprache

Wir haben noch keine Texte in Leichter Sprache gemacht.
Wir arbeiten daran.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache