Bauen & Wohnen

Straßenlandübertragung, Straßenlandrückübertragung (Durchführung)

Zur Umsetzung einer im Bebauungsplan festgesetzten Straße wir ein Teil eines Grundstückes benötigt oder bei aufgegebener Planung wird ein Grundstück nicht mehr benötigt und kann an den Vorbesitzer zurückgegeben werden.

Je nach örtlicher Lage des Grundstückes sind die Straßen und Wege zur öffentlichen Erschließung noch nicht endgültig hergestellt. Damit die zukünftigen öffentlichen Verkehrsflächen in den Besitz der Stadt Krefeld gelangen, wird eine Straßenlandabtretung durchgeführt.

Gleiches gilt für aufgegebene (Straßen-)Planungen. Um die nicht mehr benötigten Flächen in Privatbesitz zu überführen, werden Straßenlandrückübertragungen durchgeführt.

Benötigte Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis

Bearbeitungsdauer

  • 2 Wochen (Bis zum Vertagsentwurf ist mit einer Bearbeitungsdauer von ca. einer Woche zu rechnen.)

Verantwortlichkeit

Vermessung, Kataster & Liegenschaften 0 21 51 / 86-3846
FB62@krefeld.de

Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
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