Datenschutzrechtliche Hinweise zur Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Im Rahmen einer Anmeldung nach § 3 und § 12 Prostituiertenschutzgesetz verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) die

Stadt Krefeld
Fachbereich Sicherheit und Ordnung

die Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten.

Kontaktdaten

Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die

Stadt Krefeld
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
E-Mail: FB32@krefeld.de
Tel.: 02151 86-2200
Fax: 02151 86-2325

Die rechtlichen Grundlagen bzw. Voraussetzungen werden durch die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten der Stadt Krefeld geprüft und überwacht. Die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter

Stadt Krefeld
Datenschutz
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
E-Mail: datenschutz@krefeld.de
Tel.: 02151 86-1997
Fax: 02151 86-2110

Zweck der Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt für folgende Zwecke:

  • Beurteilung der sicherheitsrechtlichen Gefährdungslage,
  • Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers/der Antragstellerin,
  • Beurteilung, ob öffentlich-rechtliche Vorschriften der Erlaubniserteilung entgegenstehen und Abstimmung mit den betroffenen Sicherheitsbehörden.

Rechtsgrundlage(n)

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund folgender Rechtsgrundlage(n):

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 34 Prostituiertenschutzgesetz verarbeitet.

Aufgrund der oben genannten Rechtsgrundlage(n) sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind.

Empfänger von Daten

Dem Datenschutz wird in vielfältiger Weise Rechnung getragen, insbesondere durch die Möglichkeit, die persönlichen Daten auf der Anmeldebescheinigung zu anonymisieren, durch strenge Anforderungen für eine Weitergabe der Anmeldedaten unter Einhaltung europäischer bzw. nationaler Standards und durch eine Löschungspflicht seitens der Behörden. Nach der Anmeldung erhalten die Prostituierten eine Anmeldebescheinigung, die sie Betreibern oder Behörden jederzeit vorgelegen müssen. Auf Wunsch kann die anmeldepflichtige Person auch eine sogenannte Aliasbescheinigung erhalten. Diese enthält statt des richtigen einen ausgedachten Namen und keine Wohnanschrift und gilt wie jede andere Anmeldebescheinigung. Damit haben Prostituierte es in der Hand, wer z.B. ihren Namen und Wohnort erfährt.

Die persönlichen Daten werden nicht in einem öffentlich zugänglichen Register eingetragen. Anders als z.B. beim Gewerberegister gibt es kein Auskunftsrecht für jedermann. Dadurch wird dem hohen Bedürfnis nach Schutz der persönlichen Daten und so weit wie möglich Rechnung getragen. Die europäischen und nationalen Standards des Datenschutzes werden eingehalten. Auch die Weitergabe persönlicher Daten an andere Behörden und behördenintern ist nur für bestimmte Zwecke vorgesehen und an strenge Auflagen geknüpft.

Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen datenschutzrechtlicher Zulässigkeiten insbesondere an folgende Stelle/n weitergegeben bzw. befinden sich mit diesen Stellen im Rahmen der Sachbearbeitung im Datentausch:

  • IT-Dienstleister
  • Polizeipräsidium Krefeld
  • Dienststellen der Stadtverwaltung Krefeld (z.B. Bauaufsicht, Umwelt- und Verbraucherschutz, Migration und Integration...) soweit diese die Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen.
  • Stellen, bei denen im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens Zuverlässigkeitsanfragen gestellt werden (Amtsgerichte, Bundeszentralregister, Industrie- und Handelskammern, Finanzbehörden, Gemeinden und Kreisverwaltungsbehörden).

Datenübermittlung an Drittstaaten

Eine Datenübermittlung an Drittstaaten erfolgt nicht.

Speicherdauer/ Löschfristen

Ihre im Rahmen dieses Verfahrens erfassten personenbezogenen Daten werden 3 Monate nach Ablauf der Anmeldebescheinigung, bzw. 10 Jahre nach Abmeldung des Gewerbebetriebes gelöscht. Ausnahmen ergeben sich für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke und für statistische Zwecke (Art. 5 Abs. 1 lit. e) 2. Hs. Datenschutz-Grundverordnung).

Rechte der Betroffenen

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung.

Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Krefeld in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Tel.: 02 11 38 42 40

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