Datenschutzrechtliche Hinweise für die Bewilligung von Sozialhilfe (hier: Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII)

Informationen zur Datenverarbeitung nach Art. 13 und 14 DSGVO

Die Verarbeitung - insbesondere Erhebung, Übermittlung und Speicherung - von personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und des Sozialgesetzbuches.

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Durchführung des Sozialgesetzbuches ist die

Abteilung Sozialhilfe und Unterhaltsvorschuss des Fachbereichs Soziales
Senioren und Wohnen
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
E-Mail: fb50@krefeld.de
Telefon: 0 21 51 / 86-3060
Fax: 0 21 51 / 86-3145

2. Datenschutzbeauftragte/r

Die rechtlichen Grundlagen bzw. Voraussetzungen werden durch die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten der Stadt Krefeld geprüft und überwacht. Den zuständigen Datenschutzbeauftragten/die zuständige Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter der Postanschrift:

Stadt Krefeld
Datenschutz
Von-der-Leyen-Platz 1
47998 Krefeld
E-Mail-Adresse: datenschutz@krefeld.de
Telefon: 0 21 51 / 86-1997
Fax: 0 21 51 / 86-2110

3. Verarbeitungszwecke

Die Abteilung Sozialhilfe und Unterhaltsvorschuss verarbeitet personenbezogene Daten von Ihnen zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch. Sie ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geldleistungen bei Vorliegen der Voraussetzungen verpflichtet. Dabei handelt es sich insbesondere um die Prüfung und Abwicklung von Ansprüchen auf Übernahme von Bestattungskosten (SGB XII).

4. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung

Die Datenverarbeitung durch die Abteilung Sozialhilfe und Unterhaltsvorschuss stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 lit. c), Absatz 3 DSGVO in Verbindung mit §§ 60 Absatz 1 Satz 1, 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch, 67a ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch.

Darüber hinaus ist eine Datenverarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. a DSGVO auch zulässig, wenn ein Einverständnis der betroffenen Person vorliegt oder diese die Angaben selbst (freiwillig) mitgeteilt hat.

5. Empfänger/innen oder Kategorien von Empfängern/innen

Die unter Ziffer 7 genannten Datenkategorien können ausschließlich im Rahmen datenschutzrechtlicher Zulässigkeiten insbesondere an folgende Stelle/n weitergegeben werden bzw. befinden sich mit dieser/diesen Stelle/n im Rahmen der Sachbearbeitung im Datentausch:

  • bei anderen Stellen im Zusammenhang mit Rechtsverhältnissen der antragstellenden Person (z. B. Bestattungsunternehmen, Friedhöfe, Kommunalbetrieb Krefeld, Finanzgläubiger der Bestatter, Pflegeinrichtungen, Vermieter, Energieversorger, Banken und Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen),
  • bei anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Sozialhilfeträger, Deutsche Rentenversicherung, Pflegekasse, Krankenkasse, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Wohngeldstelle),
  • andere interne Stellen der Stadtverwaltung (z. B. Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Fachbereich Bürgerservice, Fachbereich Recht, Fachbereich Finanzservice, Fachbereich Migration und Integration),
  • andere externe öffentliche Stellen (z. B. Standesamt und Einwohnermeldeamt anderer Kommunen, Nachlassgericht).

Eine Datenübermittlung an Drittstaaten erfolgt nicht.

6. Speicherdauer

Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn sie für die Durchführung des Verfahrens nicht mehr benötigt werden (insbesondere § 84 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch). Für Daten zur Inanspruchnahme von Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Verfahrens. Eine Beendigung des Verfahrens liegt vor, wenn keine Zahlung mehr erfolgt und Rückforderungen sowie Ersatzansprüche erledigt sind. Innerhalb der vorstehend genannten Frist besteht kein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten (Artikel 17 DSGVO).

7. Kategorien personenbezogener Daten

Folgende Datenkategorien werden von der Abteilung Sozialhilfe und Unterhaltsvorschuss verarbeitet:

a) Stammdaten inklusive Kontaktdaten

Das sind insbesondere: Aktenzeichen, Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Sterbeort, Sterbedatum, Anschrift, Telefonnummer (optional), E-Mail-Adresse (optional), Familienstand, Angaben zu Rechtsnachfolgern, Haushaltsangehörige, Kindschaftsverhältnis, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung

b) Daten zur Leistungsgewährung und zum Rückgriff

Das sind insbesondere: Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Nachweise über den Bezug von anderen Sozialleistungen, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses sowie Bedarfe für Unterkunft und Heizung.

8. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht, von der Abteilung Sozialhilfe und Unterhaltsvorschuss Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet werden (Artikel 15 DSGVO).

Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie nach Artikel 16 DSGVO die unverzügliche Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten verlangen.

Sie haben das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, wenn hierfür die Voraussetzungen des Artikel 17 DSGVO vorliegen. Unter den Voraussetzungen des Artikel 18 DSGVO in Verbindung mit § 84 Absatz 3 SGB X können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Abteilung Sozialhilfe und Unterhaltsvorschuss die Daten nicht mehr länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen und eine Löschung der Daten Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigen würde.

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der DSGVO.

9. Datenerhebung bei anderen Stellen

Die Abteilung Sozialhilfe und Unterhaltsvorschuss kann zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. c), Absatz 3 DSGVO in Verbindung mit §§ 67a ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch sowie § 118 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Eine beispielhafte Auflistung der Stellen oder Personen ist Punkt 5 dieser Datenschutzerklärung zu entnehmen.

10. Beschwerde

Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Krefeld in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

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