Datenschutzerklärung für die Beantragung von BAföG

Nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person, sowie Artikel 14 DSGVO bei Erhebung von personenbezogenen Daten, wenn diese nicht bei der betroffenen Person erhoben werden.

Verantwortlicher

Stadt Krefeld
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Telefon 0 21 51 / 86-3214
FAX 0 21 51 / 86-3300
E-Mail: fb51@krefeld.de

Kontaktdaten des bzw. der Datenschutzbeauftragten

Stadt Krefeld
Der Oberbürgermeister
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Datenschutz
Telefon 0 21 51 / 86-1997
FAX 0 21 51 / 86-2110
E-Mail: datenschutz@krefeld.de

Zweck/e der Datenverarbeitung

Das Amt für Ausbildungsförderung verarbeitet die personenbezogenen Daten zum Zweck der Feststellung und Berechnung des Anspruchs auf Ausbildungsförderung und der entsprechenden Auszahlung.

Rechtsgrundlage/n für die Datenverarbeitung

Nach den §§ 67a und 67b Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) ist das Amt für Ausbildungsförderung berechtigt, Sozialdaten zu erheben und zu verarbeiten. Nach § 41 Abs. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können hierzu zentrale Verwaltungsdienststellen herangezogen werden.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten

IT.NRW ist in NRW als Dienstleister mit der Verarbeitung der Daten beauftragt (§ 80 SGB X).

Die Daten werden bei Förderung mit Darlehensanteilen an das Bundesverwaltungsamt (BVA), welches mit der Darlehensverwaltung und dem -einzug beauftragt ist, übermittelt.

Soweit ein Anspruch auf Ausbildungsförderung in Form eines verzinslichen Bankdarlehens besteht, werden die Daten nach Abschluss des Vertrages an die KfW übermittelt. In diesem Fall werden die Daten zwischen der KfW und dem BVA ausgetauscht. Weiterhin werden die Auszahlungsdaten der KfW an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung übermittelt.

Die Höhe der bezogenen steuerfreien Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung werden an das Bundeszentralamt für Steuern über die Zentralstelle für Altersvermögen übermittelt.

Es besteht die Möglichkeit,

  • die im Rahmen des BAföG-Antrages gemachten Angaben zum Einkommen beim zuständigen Sozialleistungsträger, beim Finanzamt und bei dem Arbeitgeber sowie durch eine Kontenabfrage nach § 93 Abs. 8 Abgabenordnung (AO) beim Bundeszentralamt für Steuern zu überprüfen
  • die im Rahmen des BAföG-Antrages gemachten Angaben zum Vermögen durch einen Datenabgleich (§ 41 Abs. 4 BAföG i. V. m. § 45d EStG) und durch eine Kontenabfrage nach § 93 Abs. 8 Abgabenordnung (AO) beim Bundeszentralamt für Steuern überprüfen lassen, wenn die Voraussetzungen vorliegen

Datenübermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Grundsätzlich findet keine Datenübermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation statt.

Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer

Die Daten werden nach § 67c SGB X gespeichert, solange sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. Dies sind in der Regel sechs Jahre nach Erreichen der Förderungshöchstdauer, falls es diese nicht gibt, sechs Jahre nach dem Ende des Bewilligungszeitraums bzw. des letzten Verwaltungshandelns.

Pflicht zur Bereitstellung von Daten

Nach § 60 SGB I besteht die Pflicht, entsprechende Daten durch die antragstellende Person zur Verfügung zu stellen. Werden die Daten nicht zur Verfügung gestellt, kann die Leistung von Ausbildungsförderung versagt oder entzogen werden. Soweit Daten von anderen (z. B. den Eltern oder einem Elternteil) nicht zur Verfügung gestellt werden, obwohl sie nach § 47 BAföG verpflichtet sind, kann dies auch zwangsweise durchgesetzt werden.

Rechte der betroffenen Person

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bestehen folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung
  • Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2 bis 4
40213 Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 38 42 4-0
Fax: 02 11 / 38 42 4-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de

Hilfe

Leichte Sprache

Wir haben noch keine Texte in Leichter Sprache gemacht.
Wir arbeiten daran.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache