Bauen & Wohnen

Grundstücke: Grabeland zur hobbygärtnerischen Nutzung

Grabeland
Beispiel Grabeland

Im Eigentum der Stadt Krefeld befinden sich verteilt auf das gesamte Stadtgebiet unbebaute Grundstücke, die zum Beispiel aus städtebaulichen Gründen vorgehalten werden müssen.

Teilweise werden die unbebauten Flächen als Gartenland zur Eigennutzung - sogenannte Grabeländer - verpachtet. Diese Parzellen dienen ausschließlich der hobbygärtnerischen Nutzung.

Sollten Sie Interesse an der Nutzung eines unbebauten Grundstücks der Stadt Krefeld haben, so haben Sie die Möglichkeit, sich mit einem Bewerbungsschreiben für freiwerdende Flächen vormerken zu lassen.

In der Bewirtschaftung stehen auch Gelände, die für größere Veranstaltungen, wie Schützenfeste, genutzt werden können. Eine frühzeitige Reservierung ist erforderlich.

Bei Grundstücken, die nicht bewirtschaftet werden können, wird ein verkehrssicherer Zustand durch regelmäßige Baumkontrollen und die Durchführung von Sommer- und Winterdienstpflege gewährleistet. Leider kann es trotzdem passieren, dass sich ein Grundstück in einem nicht ausreichend gepflegten Zustand befindet.

Für weitere Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail beim Bereich Liegenschaften.


Verantwortlichkeit

Liegenschaften 0 21 51 / 86-3801
liegenschaften@krefeld.de

Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld

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