Mobilität & Reisen

Parken: Parkerleichterungen für Ärzteschaft und soziale Dienste

Parkerleichterungen für Ärzte

Ärzte können zur Ergänzung der Inanspruchnahme von Sonderrechten beim Parken im Rahmen des rechtfertigenden Notstands eine Ausnahmegenehmigung zur Erleichterung der Parkplatzsuche beantragen. Hierzu zählen Ärzte, die in Ausübung ihrer Praxis häufig Kranke besuchen und Ärzte, denen während der Sprechzeiten die Möglichkeit des gesicherten Parkens im Umkreis von 200 Meter vor oder in der Nähe der Praxis fehlt.

Es müssen mindestens 100 Hausbesuche pro Quartal durchgeführt werden.

Parkerleichterungen für soziale Dienste

Soziale Dienste, wie karitative Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten können zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge, eine Ausnahmegenehmigung zur Erleichterung der Parkplatzsuche beantragen, soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.

Fahrzeuge, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten, müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften versehen sein. Bei Privatfahrzeugen, die für dienstliche Zwecke eingesetzt werden können auch Magnettafeln (mindestens DIN A4) mit der Firmenaufschrift angebracht werden. Andernfalls kann keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)

Gebührenrahmen

  • Ärtze: Gebühr für 3 Jahre: 175,00 €
  • Soziale Dienste: Für das erste Kraftfahrzeug jährlich: 120,00 €
  • Soziale Dienste: 2. bis 10. Kraftfahrzeug jährlich: 80,00 €
  • Soziale Dienste: ab dem 11. Kraftfahrzeug jährlich: 48,00 €
  • Soziale Dienste: Fahrzeugtausch: 25,00 €

Weiterführende Informationen

Erforderliche Unterlagen für Ärzte:

  • Personalausweis
  • Bescheinigung der Ärztekammer über Ihre Niederlassung als Ärztin oder Arzt oder Tätigkeit in einer ambulanten medizinischen Versorgungseinrichtung.
  • Fahrzeugschein
  • Bestätigung über die Teilnahme an der Rufbereitschaft oder Notdienst für die Berechtigung zum Parken vor oder in der Nähe der Praxis.
  • Arztschild

Erforderliche Unterlagen für soziale Dienste:

  • Fahrzeugschein
  • Fahrzeugfoto von den Seiten
  • Gewerbeanmeldung
  • Leistungsnachweis

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden.
  • Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Versand mittels einfacher E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen keineswegs uneingeschränkt sicher ist.

Bearbeitungsdauer

  • 14 Tage

Kontaktinformationen

Telefonische Erreichbarkeit unter den Rufnummer 

  • 0 21 51 / 86-2185
  • 0 21 51 / 86-2327
  • 0 21 51 / 86-2151

Verantwortlichkeit

Verkehrsregelung Krefeld 0 21 51 / 86-2185
verkehrsregelung@krefeld.de

Elbestraße 7, 47800 Krefeld

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