Ausweis: Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) des Personalausweises aktivieren
Die eID-Funktion Ihres Personalausweises bietet Ihnen die Möglichkeit, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Angelegenheiten online zu erledigen.
Dies ermöglicht ein Chip in Ihrem Personalausweis. Für die Nutzung der eID-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit aktiviertem Chip, Ihre selbstgewählte sechsstellig PIN (Geheimnummer), ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät sowie eine geeignete Software (z. B. die AusweisApp).
Seit Juli 2017 ist der Chip in Personalausweisen von Personen ab 16 Jahren standartmäßig aktiviert. Wurde Ihr Personalausweis vor Juli 2017 ausgestellt oder Sie waren bei Antragstellung unter 16 Jahre alt, können Sie die Aktivierung in jedem Bürgerbüro in Krefeld nachträglich veranlassen.
Die Transport-PIN (fünfstellig) können Sie dem PIN-Brief entnehmen. Seit dem 17. Februar 2025 erhalten Sie den PIN-Brief direkt bei der Antragstellung. Haben Sie Ihren Personalausweis vor dem 17. Februar 2025 beantragt, wurde Ihnen der PIN-Brief von der Bundesdruckerei in Berlin postalisch übermittelt.
Die fünfstellige Transport-PIN benötigen Sie, um Ihre persönliche sechsstellige PIN festzulegen. Dies können Sie über eine geeignete Software (z. B. die AusweisApp) erledigen.
Haben Sie Ihre Transport-PIN nicht zur Hand oder Ihre PIN vergessen, können Sie in jedem Bürgerbüro in Krefeld eine persönliche sechsstellige PIN festlegen.
Der PIN-Brief enthält außerdem eine PUK (Entsperrnummer). Die PUK benötigen Sie nur, wenn Sie Ihre PIN dreimal falsch eingegeben haben. Die PUK kann nur zur erneuten Eingabe der korrekten PIN eingesetzt und maximal zehn Mal verwendet werden.
Benötigte Unterlagen
- Ihr Personalausweis
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie sind im Besitz eines gültigen deutschen Personalausweises.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Verlustmeldung oder Wiederauffindung
Sollte der Personalausweis gestohlen werden oder anderweitig abhandenkommen, können Sie die eID-Funktion sperren und somit einen Missbrauch der Onlineausweisfunktion verhindern.
Diese Sperrung kann unter Angabe des persönlichen Sperrkennwortes rund um die Uhr telefonisch über die Sperrhotline +49 116 116 vorgenommen werden.
Wurde Ihr Personalausweis vor dem 17. Februar 2025 ausgestellt, steht das Sperrkennwort in Ihrem PIN-Brief. Nach dem 17. Februar 2025 wurde Ihnen das Sperrkennwort bei Abholung des Personalausweises ausgehändigt.
Der Verlust des Ausweises muss zusätzlich persönlich in einem Bürgerbüro angezeigt werden. Falls Sie die eID-Funktion nicht telefonisch gesperrt haben, wird die Sperrung von dem Bürgerbüro veranlasst.
Haben Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden, müssen Sie die Wiederauffindung ebenfalls persönlich in einem Bürgerbüro anzeigen. Die Entsperrung der eID-Funktion wird von dem Bürgerbüro veranlasst.
Fristen
Es gibt keine Fristen für Sie.
Prozess
Die persönliche Vorsprache in einem Bürgerbüro ist erforderlich.
Bearbeitungszeit
- Die Aktivierung der eID-Funktion wird direkt vor Ort veranlasst.
- Die PIN können Sie direkt ändern.
Verantwortlichkeit
0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de
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