Mobilität & Reisen

Parken: Parkplatz für Schwerbehinderte (Kennzeichnung personenbezogen)

Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) oder Bl (Blind), können in begründeten Ausnahmefällen einen personenbezogenen Behindertenparkplatz vor der Wohnung beantragen. Diesem Personenkreis gleichgestellt sind Menschen mit beidseitiger Amelie, Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis
  • Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Voraussetzungen

Es darf dem schwerbehinderten Menschen in zumutbarer Entfernung keine Garage oder keinen Abstellplatz außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes zur Verfügung stehen. Das Parksonderrecht muss vertretbar sein und kann zeitlich begrenzt werden.

Prozess

  • Der Antrag kann online oder persönlich gestellt werden.
  • Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Versand mittels einfacher E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen keineswegs uneingeschränkt sicher ist.

Bearbeitungsdauer

  • 6 Wochen (bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen)

Verantwortlichkeit

Verkehrsregelung Krefeld 0 21 51 / 86-2185
verkehrsregelung@krefeld.de

Elbestraße 7, 47800 Krefeld

Geschäftszeiten
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