Pflegewohngeld beantragen
Die Pflegeheimkosten bestehen aus verschiedenen Komponenten:
- Pflegeaufwendungen
- Unterkunftskosten
- Verpflegungskosten sowie
- Investitionskosten
Die Leistungen der Pflegeversicherung decken nur einen Teil der Pflegeaufwendungen ab. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten gehören zum Eigenanteil, den die Bewohner/innen selbst tragen müssen.
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Nachweis Ihrer Pflegebedürftigkeit - Pflegegradbescheid
Voraussetzungen
Voraussetzung für Ihren Antrag auf Pflegewohngeld ist, dass:
- Sie vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung erhalten, die nach dem APG NRW gefördert wird
- Sie mindestens dem Pflegegrad 2 zugeordnet und pflegeversichert sind
- Ihr Einkommen und Vermögen zur Finanzierung der Investitionskosten nicht ausreicht
Ein Vermögen unter 10.000,00 Euro bei Alleinstehenden bzw. 15.000,00 Euro bei nicht getrennt lebenden Ehegattinnen, Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern sowie eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften ist geschützt.
Benötigte Formulare
Fristen
Pflegewohngeld kann bis zu drei Monate rückwirkend beantragt werden.
Prozess
- Der Antrag kann online gestellt werden.
- Die Bearbeitungsdauer ist fallabhängig.
- Das Pflegewohngeld wird unmittelbar an die Pflegeeinrichtung gezahlt.
Verantwortlichkeit
ambulante.hilfen@krefeld.de
stationaere.hilfen@krefeld.de