Ausweis: Vorläufigen Reisepass beantragen
Sie können in jedem Bürgerbüro in Krefeld einen vorläufigen Reisepass beantragen, wenn die Ausstellung eines Reisepasses, auch im Expressverfahren, nicht mehr rechtszeitig bis zu Ihrem Reiseantritt möglich ist.
Vorläufige Reisepässe können auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ausgestellt werden. Die früheren „Kinderreisepässe“ wurden zum 01. Januar 2024 gesetzlich abgeschafft.
Welches Land die Einreise oder den Transit mit einem vorläufigen Reisepass ermöglicht, können Sie den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes entnehmen.
Beachten Sie:
Ab dem 1. Mai 2025 treten neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln in Kraft.
Mitgebrachte Papier-Passbilder werden künftig bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert. Biometrische Lichtbilder müssen dann digital vorliegen.
Wer zukünftig ein neues biometrisches Lichtbild für ein neues Ausweisdokument benötigt, hat folgende Möglichkeiten:
- Erstellung digitaler Lichtbilder durch die Behörde
Für die Aufnahme von Lichtbildern in der Behörde steht Ihnen im Bürgerbüro Mitte ein Speed-Capture-Kiosk zur Verfügung.
Aufgrund von Lieferverzögerungen der Aufnahmegeräte bei der Bundesdruckerei Berlin kann die Erstellung digitaler Lichtbilder in den weiteren Bürgerbüros nicht direkt zum 01. Mai 2025 angeboten werden. Erstellung digitaler Lichtbilder durch private Fotodienstleister
Die Möglichkeit, Lichtbilder bei einem privaten Fotodienstleister anfertigen zu lassen, bleibt wie bisher bestehen. Dafür müssen die Fotodienstleister die digitalen Lichtbilder auf einer vom Bundesministerium des Inneren zertifizierten Cloud hochladen können.Informationen für Fotodienstleistende finden Sie hier.
Benötigte Unterlagen
- geeignete Unterlagen zum Nachweis der Dringlichkeit, z. B. Flugtickets, Buchungsbestätigungen
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild, ab dem 01. Mai 2025 können ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden
- Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder gegebenenfalls Kinderreisepass
- eventuell wird außerdem die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde notwendig
- bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten - sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten - oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Antragsgebühr: 26,00 €
Zahlungsarten
- Bar-, EC-, Debit- und Kreditkartenzahlung möglich
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Digitale Fotobox
Im Bürgerbüro Mitte (Rathaus, Von-der-Leyen-Platz 1, Eingang A 5) steht Ihnen ein Speed-Capture-Gerät zur Verfügung. Auch in den übrigen Bürgerbüros wird es in Kürze möglich sein, gegen Gebühr digitale Fotos erstellen zu lassen.
Hierbei handelt es sich um ein Terminal, an dem Sie in wenigen Minuten selbständig die für die Beantragung eines Ausweises notwendigen biometrischen Merkmale - sprich Passfoto, Fingerabdrücke und Unterschrift - erfassen lassen können.
Im Falle einer Nutzung für ein Kind, beachten Sie bitte, dass dieses selbstständig sitzen und den Kopf halten können muss.
Diese Daten können im Anschluss von jedem Krefelder Bürgerbüro abgerufen werden. Bitte finden Sie sich ca. 15 Minuten vor Terminbeginn im Bürgerbüro Mitte ein, wenn Sie das Gerät nutzen möchten.
Fristen
Geltungsdauer: maximal 1 Jahr
Die Gültigkeit wird an den Zweck der Reise angepasst.
Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.
Prozess
- Die persönliche Beantragung in einem Bürgerbüro ist verpflichtend. Eine Vertretung bei Antragstellung ist nicht möglich.
- Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Antrag unterschreiben. Für die Antragstellung müssen nicht beide sorgeberechtigten Personen anwesend sein, sofern das schriftliche Einverständnis (Zustimmungserklärung) des abwesenden Sorgeberechtigten sowie dessen Ausweisdokument vorliegt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden.
- Die Gültigkeit von dem vorläufigen Reisepass wird dem Nutzungszweck angepasst (maximal 1 Jahr).
Bearbeitungszeit
- Vorläufige Reisepässe können direkt im Bürgerbüro ausgestellt und ausgehändigt werden.
Verantwortlichkeit
0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de
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