Schülersammelliste für eine Schulreise ins Ausland beantragen
Europa ist ein beliebtes Reiseziel. Nicht zuletzt deshalb, weil sich Bildung und Urlaubsgefühl schnell erreichen und gut kombinieren lassen.
Bei der Planung von Auslandsklassenfahrten oder Studienreisen wird jedoch oft übersehen, dass Schülerinnen und Schüler aus Drittstaaten - also Staatsangehörige aus Ländern, welche nicht der EU angehören - für die Einreise in einige EU-Staaten ein Visum benötigen.
Um die Reisevorbereitung zu erleichtern, kann in einem solchen Fall eine Schülersammelliste (auch: Reisendenliste) ausgestellt werden. Diese ist durch die jeweilige Schule zu beantragen.
Benötigte Unterlagen
- Name und Anschrift der Schule
- Reiseziel und -zeitraum
- Namen der begleitenden Lehrkräfte
- Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, sowie Nationalität der Schüler
- gegebenenfalls aktuelles biometrisches Lichtbild, gilt nur für Schüler, die keinen eigenen Nationalpass besitzen
Voraussetzungen
Ein Visum oder eine Schülersammelliste bei Fahrten in einen Schengener Vertragsstaat wird nur benötigt, wenn der Schüler nicht im Besitz eines eigenen Nationalpasses oder einer Aufenthaltserlaubnis ist.
Schengener Vertragsstaaten sind:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Niederlande, Norwegen, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowenien, Slowakai, Spanien, Tschechien, Ungarn
Geht die Reise hingegen in eines der weiteren Länder der EU, ist ein Visum oder eine Schülersammelliste in jedem Fall erforderlich. Für Klassenfahrten in die Schweiz kann keine Reisendenliste ausgestellt werden, da diese nur von Staaten der EU anerkannt wird.
Staaten der EU, die keine Schengener Vertragsstaaten sind:
Bulgarien, Irland, Rumänien, Zypern, Kroatien
Gebührenrahmen
- Gebühr: 6,00 € bis 12,00 €
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Bitte beachten Sie, dass eine Duldung/Aufenthaltsgestattung bei Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland erlischt. Sollte daher ein Schüler im Besitz einer Duldung sein, ist eine Schülersammelliste zwingend erforderlich, um seinen Status zu erhalten. Andernfalls könnte dies zu Problemen im Ausland und/oder Einreiseverbot nach Deutschland führen.
Besonderheiten
Wichtig:
Eine Schülersammelliste können wir nur ausstellen, wenn es sich um eine Klassenfahrt einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule handelt. Auch müssen die betroffenen Schüler einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung für Deutschland besitzen.
Bearbeitungsdauer
- 4 Wochen
Verantwortlichkeit
auslaenderamt@krefeld.de