Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (Vorbereitung und Durchführung)
Mit städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebiets entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde oder entsprechend der angestrebten Entwicklung des Landesgebiets oder der Region erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden.
Bei einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme als einem Instrument für eine großräumige Grundstücksneuordnung ist die Gemeinde grundsätzlich verpflichtet, alle Grundstücke im Entwicklungsbereich zu erwerben und gegebenenfalls zu enteignen.
Nach erfolgter Neuordnung und Erschließung ist die Gemeinde zu einer Veräußerung der Grundstücke an Bauwillige unter Berücksichtigung weiter Kreise der Bevölkerung verpflichtet. Es handelt sich bei der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme um ein Zwischenerwerbsverfahren.
Rechtsgrundlagen
Prozess
Ein Entwicklungsmaßnahme wird vom Rat der Stadt Krefeld als Satzung beschlossen und dauert mehrere Jahre.
Verantwortlichkeit
umlegungsausschuss@krefeld.de