Trinkwasserüberwachung
Die Anforderungen an das Wasser, welches zum Trinken oder zum Zubereiten von Speisen verwendet wird, ist in der Trinkwasserverordnung geregelt. In dieser Verordnung werden neben den Grenzwerten und technischen Anforderungen an die Wasserversorgungsanlage, Überwachungszuständigkeiten und ordnungsrechtliche Maßnahmen festgelegt und definiert. Zentrales Ziel dieser Verordnung ist die Sicherung der Qualität des Trinkwassers.
Diese umfasst neben den bakteriologischen und chemischen Wasseruntersuchungen, auch regelmäßige Überprüfungen der Wasserfassungen bzw. der Aufbereitungsanlagen.
Benötigte Unterlagen
- Fallbezogene Unterlagen erforderlich wie z.B. Hygienepläne, Infektionsstatistiken, Untersuchungsbefunde, Bau- und Anlagenpläne...
Rechtsgrundlagen
Bearbeitungsdauer
- 20 Minuten (bis hin zu mehreren Stunden, dies kommt auf den jeweiligen Fall an)
Verantwortlichkeit
gesundheitsamt@krefeld.de