Verfahrenslots*innen
Die Aufgabe des Verfahrenslots*innen besteht darin, jungen Menschen, von 0 - 27 Jahren, die von Behinderung bedroht oder betroffen sind, durch den Verfahrensdschungel des Sozialgesetzes zu lotsen.
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
FAQ
Wer kann sich von Verfahrenslots*innen beraten lassen?
Die Verfahrenslotsinnen der Stadt Krefeld bieten eine kostenlose Beratung für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, deren Familien, Erziehungs-/Personensorgeberechtigten, Pflegeeltern und gesetzliche Betreuer an.
Wie unterstützen Verfahrenslots*innen?
Die Begleitung durch die Verfahrenslotsinnen erfolgt individuell, unabhängig und vertraulich. So kann ein Beratungstermin am Telefon, per Mail oder in einem persönlichen Gespräch erfolgen. Sofern gewünscht, kann auch anonym beraten werden. Diese Begleitung ist freiwillig und kann jeder Zeit, vor, während oder nach dem Verfahren in Anspruch genommen werden.
Es gibt auch die Möglichkeit über Wünsche, Bedarfe und Herausforderungen zusprechen.
Wobei unterstützen Verfahrenslots*innen?
• Beraten über Rechte und Ansprüche
• Erklären wo und wie der Antrag gestellt werden muss
• Erklären den Inhalt der Schreiben von den Trägern
• Unterstützen bei Widersprüchen
• Begleiten auf Wunsch zu Gesprächen
• Vermitteln Ansprechpartner