Wespenberatung
Sobald die Pflaumenkuchenzeit beginnt, sind sie wieder da - die schwarz-gelb gestreiften Flieger mit der schlanken Taille. Für den einen lediglich ein unliebsamer Gast, für den anderen schon mal ein Grund, den gedeckten Kaffeetisch schleunigst wieder zu verlassen. Dabei ist meistens kein Grund zur Panik angesagt. Aufgrund ihrer Vorliebe für Süßspeisen und Getränke werden lediglich zwei Wespenarten lästig. Durch Abwehrreaktionen des Menschen können sich diese bedroht fühlen und eventuell zustechen.
Alle anderen Arten der staatenbildenden Faltenwespen erweisen sich in der Regel als harmlos und vermeiden grundsätzlich ein Anfliegen von Menschen. Außerhalb des Nestbereichs sind selbst lästige Wespenarten gewöhnlich friedlich und nur bei direkter Bedrohung angriffsbereit. Wespen spielen als Insektenjäger im Naturhaushalt eine wichtige Rolle. Wird ein Wespennest vorgefunden, sollte daher zuallererst Ruhe bewahrt werden. Übereilte panische Reaktionen führen meist zu wirklichen Problemen. In vielen Fällen können Wespennester vor Ort belassen werden. Im Herbst stirbt das Volk ab und das immer einjährige Nest wird nicht wieder neu besetzt.
Alle einheimischen Wespenarten stehen unter allgemeinem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Für die besonders geschützte Europäische Hornisse (Vespa crabro) gilt ein strenger Schutz. Auch alle heimischen Wildbienenarten zählen zu den besonders geschützten Tierarten.
Keine Angst vor Wespen!
- Denn Wespen sind oft nur lästig und nicht angriffslustig
- Denn Wespen benutzen ihren Stachel nur bei Bedrohung
- Denn Wespen fliegen nur einen Sommer
- Denn alte Wespennester werden nicht wieder neu bezogen
- Denn Wespen spielen als Insektenjäger eine wichtige Rolle in der Natur
Verhaltenstipps
- Decken Sie Süßspeisen und Getränke im Freien ab
- Getränke für Kinder: Strohhalme benutzen
- Erklären Sie Kindern den Umgang mit Wespen
- Sammeln Sie Fallobst auf
- Sichern Sie Fenster mit Fliegendraht
- Halten Sie die Flugbahn vor dem Nest frei
- Nicht im Einflugloch herumstochern
- Absperren des Nestbereichs
- Keine eigenmächtigen Bekämpfungsmaßnahmen, da zu gefährlich
- Bei Gefahr sich rasch und ohne heftige Bewegungen aus dem Nestbereich entfernen
Erste Hilfe
- Stich aussaugen
- frische Zwiebelschalen auf die Wunde legen oder Insektenstichsalbe benutzen
- gegebenenfalls Eiswürfel gegen Schwellung
- bei Wespengiftallergie sich sofort in ärztliche Behandlung begeben
Lebensweise
Der Wespenstaat besteht aus einer Königin und vielen Arbeiterinnen. Die Versorgung der Brut mit tierischem Eiweiß wie Fliegen, Raupen, Stechmücken und anderer Insekten erfolgt durch die Arbeiterinnen. Die Arbeiterinnen selbst benötigen als Nahrung zuckerhaltige Pflanzensäfte. Im Spätsommer schlüpfen die Männchen, Drohnen genannt, und paaren sich mit den Jungköniginnen. Der alte Staat stirbt völlig aus. Nur die Jungköniginnen überwintern und gründen im nächsten Frühjahr an anderer Stelle ein neues Volk.
In Krefeld sind sechs Arten an staatenbildenden einheimischen Wespenarten bekannt. Davon können lediglich zwei Arten, die Deutsche und Gewöhnliche Wespe, lästig werden. Nur diese beiden gehen an zuckerhaltige Speisen. Alle anderen sind harmlos und meiden die Nähe des Menschen. In vielen Fällen ist ein Miteinander möglich, nur in wenigen Fällen ist eine Entfernung notwendig.
Beratung bei Nestern von Hautflüglern
(Wespen, Hornissen, Bienen und Hummeln)
- Telefon: 0 21 51 / 86-4488
- Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Unterscheidung der Nester
Dunkelhöhlennister
- in Erde, Mauerspalten, dunkle Dachböden
- großes Volk maximal 7.000 Tiere
- Staat bis Anfang November
- Nester grau, ockerfarben bis bräunlich
Höhlennister
- mehr im ländlichen Bereich
- größte Wespenart
- Volksstärke maximal 100 bis 700 Tiere
- Staat bis Ende Oktober
- Nester immer ockerfarben
Freinister
- freihängend auf Dachböden oder in Sträuchern
- kleines Volk: maximal 200 bis 300 Tiere
- Staat bis Ende August / Mitte September
- Nester immer grau, fußballgroß
Feldwespen
- Freihängendes Nest ohne äußere Ummantelung
- Wärme- und friedliebende Art; Nester an witterungsgeschützten, trockenen und sonnenexponierten Standorten
- Volk mit mehreren Königinnen maximal bis 50 Tiere; Beine auffallend verlängert
- Staat bis ca. Ende September
Naturschutz
Alle einheimischen Wespenarten stehen unter allgemeinen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Als Insektenjäger spielen Wespen eine wichtige Rolle im Naturhaushalt. Für gefährdete Vogelarten, wie Wespenbussard und Neuntöter, sind sie Nahrungsgrundlage.
Nester lästiger Arten, wie Deutsche und Gewöhnliche Wespen, dürfen auch nur bei Gefahr entfernt werden. Die friedfertige Mittlere Wespe, auch Kleine Hornisse genannt, ist mittlerweile in einigen Bundesländern Rote-Liste-Art und als gefährdet eingestuft.
Für die besonders geschützte Europäische Hornisse gilt ein strenger Schutz. Für die Entfernung von geschützten Arten im Notfall muss eine Ausnahmegenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde im Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz eingeholt werden.
Die Europäische Hornisse ist nicht zu verwechseln mit der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina nigrithorax), die zu den invasiven gebietsfremden Arten zählt.