Widmung einer Straße
Durchführung von Widmungsverfahren, damit Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite Ortsbaurecht und Grundstücksbewertung.
Rechtsgrundlagen
Fristen
Gesetzliche Fristen nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW sind zu beachten
Prozess
Der Auftrag wird vom Straßenbaulastträger (Fachbereich 61) zur Widmung eingereicht.
Bearbeitungsdauer
- 2 Monate ( bis zu 3 Monate dauert das Widmungsverfahren von der Beauftragung bis zur Rechtskraft (ohne Einwendungen))
Verantwortlichkeit
Widmungen
0 21 51 / 86-3846
widmungen@krefeld.de
widmungen@krefeld.de
Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld
Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr