Widmungsauskunft
Auskunft ob eine Straße oder ein Flurstück öffentlich gewidmet ist.
Um Rechtssicherheit für öffentliche Straßen, Wege und Plätze zu erlangen, werden diese im Auftrag des Fachbereiches Stadt- und Verkehrsplanung öffentlich gewidmet oder eingezogen. Eine Widmung ist eine Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten. Die Widmung wird öffentlich bekannt gemacht. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet (Gemeingebrauch) und die Straße in eine Straßengruppe eingestuft. In der Widmung kann auch geregelt werden, dass Verkehrsflächen nur eingeschränkt öffentlich genutzt werden dürfen (Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Gebührenrahmen
- Es können Gebühren anfallen
Gebühren fallen bei schriftlichen Auskünften an. Nach Tarif Punkt 4 der Entgeltregelung der Stadt Krefeld für Leistungen im Vermessungswesen vom 28.08.2020 i. V. m. § 2 Abs. 7 Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW wird nach Zeit abgerechnet.
Rechtsgrundlagen
Prozess
Der Antrag kann per Telefon, formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
- 2 Tage (bis fünf Tage )
Verantwortlichkeit
widmungen@krefeld.de