Widerspruch gegen die Datenübermittlung nach dem Soldatengesetz
Laut Melderechtsrahmengesetz können Betroffene der Datenübermittlung nach dem Soldatengesetz widersprechen.
Diese Datenübermittlung erfolgt jährlich im März an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Sie gilt für alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden und dient der Übersendung von Informationsmaterial über die Tätigkeiten in den Streitkräften.
Übermittelt werden Vor- und Familienname und die gegenwärtige Anschrift. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr widersprochen haben. Die Daten werden spätestens nach Ablauf eines Jahres nach der Speicherung beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr gelöscht.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Personalausweis, Reisepass oder Nationalausweis
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Prozess
Der Antrag kann online gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
- 5 Tage (nach Eingang der vollständigen Unterlagen)
Verantwortlichkeit
FB31@krefeld.de