Zinssenkung im öffentlich geförderten Wohnungsbau beantragen
Die Beantragung einer Zinssenkung im Rahmen der Wohnraumförderung erfolgt direkt bei der zuständigen Stelle, hier bei der NRW.BANK. Zur Beantragung benötigen Sie eine Einkommensbestätigung.
Weitergehende Informationen bietet die NRW.BANK.
Die Darlehensnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Zeitpunkt der Zinsanpassung seitens der NRW. BANK eine Mitteilung bezüglich der Höhe des Zinssatzes und der halbjährlich zu zahlenden Leistungen.
Zur Beantragung der Zinssenkung benötigen Sie eine Einkommensbestätigung. Diese können Sie im Rahmen der oben angegebenen Öffnungszeiten im Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen beantragen.
Sollten Sie vorab Fragen haben, können Sie gerne die Mitarbeiter/innen der Wohnraumbewirtschaftung anrufen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es während der Öffnungszeiten nicht immer möglich ist, Ihren Anruf entgegenzunehmen. Sollten Sie sie einmal nicht erreichen, versuchen Sie es am besten außerhalb der Öffnungszeiten erneut oder schicken Sie eine E-Mail (siehe Kontaktdaten unten).
Benötigte Unterlagen
- Einkommensnachweise des vergangenen Kalenderjahres bis heute
- Nachweis über Unterhaltsleistungen - Urteil/notariell beglaubigte Urkunde/Kontoauszüge
- Nachweis über Kinderbetreuungskosten - Kindergartenbeiträge etc.
- Nachweis über Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Nachweis über Einkünfte aus Land- oder Forstwirtschaft
- Nachweise über Einkünfte aus Kapitalvermögen z.B. Zinsen, Dividenden, Erträge
- Selbstständigkeit: Steuer- oder Vorauszahlungsbescheid, aktuelle Bilanz, Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeschein, Gewinn- und Verlustrechnung - GuV
- Personalausweis/ Ausweispapiere
- Schwerbehindertenausweis und ggf. Nachweis über Pflegebedürftigkeit
Verantwortlichkeit
wbs@krefeld.de