Ahnenforschung
Familienforschung kann nur in der eigenen Linie betrieben werden. Sollten Urkunden zu noch lebenden Personen benötigt werden, so ist deren schriftliches Einverständnis erforderlich.
Gebührenrahmen
- Ausstellung einer Urkunde: 12,00 €
- Suchgebühr (je nach Aufwand): 17,00 € bis 66,00 €
Weiterführende Informationen
Es gelten folgende Aufbewahrungsfristen:
- Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
- Geburtenregister: 110 Jahre
- Sterberegister: 30 Jahre
In Nordrhein-Westfalen sind die kommunalen Archive für die Archivierung dieser Bücher zuständig. In Krefeld ist dies das Stadtarchiv. Wenn Sie also Anfragen haben, welche die vorgenannten Zeiträume betreffen, müssen Sie sich an das Stadtarchiv wenden.
Anfragen zu Urkunden, die bereits aufgrund der oben genannten Fristen archiviert wurden stellen Sie bitte direkt an das Stadtarchiv per E-Mail stadtarchiv@krefeld.de.