Datenschutzrechtliche Hinweise für das Standesamt

Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Standesamt -

Verantwortliche/r

Stadt Krefeld
Fachbereich Bürgerservice
Von-der-Leyen-Platz 1
Telefon: 0 21 51 / 86-2350,
Fax: 0 21 51 / 86-1605
E-Mail: fb31@krefeld.de

Beauftragte/r für Datenschutz

Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Telefon: 0 21 51 / 86-1997
Fax: 0 21 51 / 86-2110
E-Mail: datenschutz@krefeld.de

Zweck der Datenverarbeitung

Beurkundung von Personenstandsfällen und namensrechtliche Erklärungen

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Personenstandsverordnung (PStV)
  • Gesetz über Verfahren in Familiensachen (FamFG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB), sowie ausländische familienrechtliche Gesetze
  • Sämtliche Gesetze mit Bezug zum Personenstand und Beurkundungswesen

Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten durch die betroffene Person

Sie sind gemäß §§ 9 und 10 Personenstandsgesetz in Abhängigkeit vom Personenstandsfall verpflichtet, die vom Standesamt angeforderten Daten anzugeben. Andernfalls kann die beantragte Amtshandlung nicht vorgenommen werden (Einschränkung des Widerspruchrechtes aus Art. 21 Abs. 1 DSGVO nach § 68 a Abs. 3 PStG).

Dauer der Speicherung

Es gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach § 5 PStG.

Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten

Diese sind abschließend in den §§ 61 - 68 PStG sowie §§ 53 - 64 PStV aufgelistet.

Rechte der betroffenen Person

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach Art. 15 bis 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie § 68 a PStG folgende Rechte:

  • Das Auskunftsrecht über personenbezogene Daten aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO findet nach den Regelungen der §§ 68 a und 62 PStG statt.
  • Die Auskunft über die Kategorien von Empfänger personenbezogener Daten gemäß Art. 15 Abs. 1 c DSGVO, richtet sich gemäß § 68 a PStG nach den §§ 61 - 68 PStG sowie §§ 53 - 64 PStV.
  • Kassengeschäfte werden an den Fachbereich Finanzservice und städtische Immobilien der Stadt Krefeld weitergeleitet.
  • Das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO ist durch § 68 a PStG eingeschränkt. Es gelten die Vorschriften der §§ 47 bis 53 PStG.
  • Gemäß § 68 a Abs. 3 PStG findet das Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO in Bezug auf die im Personenstandsregister beurkundeten Daten und die in den Sammelakten enthaltenen Dokumente keine Anwendung.

Zuständige Aufsichtsbehörde

Landesbeauftragte/r für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf

Hausanschrift:

Kavalleriestraße 2 bis 4
40213 Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 38 42 4-0
Fax: 02 11 / 3 84 24 10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

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