Ausnahmegenehmigung: Tongeräte/Nachtruhe bei Veranstaltungen
Das Landes-Immissionsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen legt grundsätzlich fest, dass sich jeder so zu verhalten hat, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden. Eine wichtige Vorschrift ist der Schutz der Nachtruhe. Von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe stören können.
Das Gesetz sieht in Einzelfällen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit vor, eine Ausnahmegenehmigung, sowohl für Veranstaltungen im öffentlichen Interesse, als auch im überwiegend privaten Bereich, zu erteilen.
Zu beachten ist, dass bei Veranstaltungen, egal ob öffentlich oder privat, eine Genehmigung bei Vorliegen der Voraussetzungen längstens bis 1.00 Uhr erteilt wird.
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Die erforderlichen Angaben über Ort, Art, Umfang und Zeitraum der geplanten Veranstaltung werden automatisch über den Formularassistenten abgefragt. Weitere erforderliche Unterlagen (z. B. Skizze mit Kennzeichnung der Geräuschquellen) werden ebenfalls vom Formularassistenten abgefragt und können dem Antrag digital beigefügt werden.
Die Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners während der Veranstaltung mit Mobilrufnummer ist unbedingt erforderlich!
Gebühren
Für die Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr erhoben, die sich nach Art und Umfang der Veranstaltung richtet, das heißt sie wird für den Einzelfall festgesetzt.
Fristen
Der Antrag ist mindestens vier Wochen vor dem Veranstaltungsdatum einzureichen.
Besonderheiten
Das Veranstaltungsmanagement der Stadt Krefeld unterstützt den Veranstalter bei der Erstellung eines Sicherheitskonzeptes und begleitetet behördenübergreifende Abstimmungen.
Dort erhalten Sie Informationen, ob noch weitere Genehmigungen für Ihre Veranstaltung erforderlich sind.
Prozess
Der Antrag kann online gestellt werden. Ein elektronisch eingereichter Antrag mit Formblatt ist auch ohne Unterschrift gültig.
Verantwortlichkeit
0 21 51 / 86-2498
immissionsschutz@krefeld.de