Baulastlöschung oder -verzicht
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die von der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer zugunsten eines anderen Grundstückes zur Herstellung baurechtmäßiger Zustände übernommen werden können.
Dazu gehören beispielsweise die Bindung von Stellplätzen, die Anbauverpflichtung, die Übernahme von Abstandsflächen und die Erschließung (KEINE Leitungsrechte!!).
Baulasteintragungen werden in der Regel im Zusammenhang mit einem Bauantrag eingereicht.
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Für die Entscheidung über die Löschung von Baulasten werden Gebühren erhoben. Die beträgt je Baulasttatbestand: 50,00 € bis 250,00 €
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Prozess
- Der Antrag kann online gestellt werden.
- Oder formlos per E-Mail an baulastenauskunft@krefeld.de.
Verantwortlichkeit
Baulastenauskunft
63 - Bauaufsicht
0 21 51 / 86-0
baulastenauskunft@krefeld.de
0 21 51 / 86-0
baulastenauskunft@krefeld.de
Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld