Ein- & Auswanderung

Einreise und Aufenthalt

Informationen über die Einreise und den längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland

Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR - Island, Norwegen, Liechtenstein) genießen in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkte Freizügigkeit und benötigen auch für einen dauerhaften Aufenthalt keine Aufenthaltserlaubnis.

Drittstaatsangehörige benötigen für den längerfristigen Aufenthalt in Deutschland hingegen einen Aufenthaltstitel. Bereits für die Einreise ist in den meisten Fällen ein Visum erforderlich. Dieses ist bei der deutschen Auslandsvertretung des Landes zu beantragen, in dem der gewöhnliche Aufenthalt des Antragstellers liegt. Staatsangehörige bestimmter Länder sind hiervon befreit, wenn sie sich bis zu drei Monaten zu Besuchszwecken ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland aufhalten wollen. Die Staatsangehörigen aller übrigen Länder benötigen generell ein Visum zur Einreise.

Soll der Aufenthalt länger als drei Monate dauern oder ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beabsichtigt, muss unabhängig von der Staatsangehörigkeit ebenfalls ein Visum beantragt werden. Ausgenommen hiervon sind die Staatsangehörigen der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, sowie der nach  § 41 AufenthV Begünstigten. Diese können eine Aufenthaltserlaubnis auch nach ihrer Einreise im Bundesgebiet beantragen. Weitere Informationen zum Thema Visum sowie eine vollständige Liste der visumpflichtigen Staaten finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Sollten Sie wegen eines dauerhaften Aufenthaltes nach Krefeld kommen, ist zunächst nach Einreise die Anmeldung Ihres Wohnsitzes notwendig. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und die Verlängerung einer bereits bestehenden Aufenthaltserlaubnis können Sie bei uns nach vorheriger Terminabsprache beantragen. 

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 


Verantwortlichkeit

Migration 56 - Fachbereich Migration und Integration
0 21 51 / 86-2333
auslaenderamt@krefeld.de

Am Hauptbahnhof 5, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
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Dienstag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr
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