
.

Sie haben eine Schwer-Behinderung
und arbeiten?

Dann haben Sie einen besonderen Schutz.

Der besondere Schutz ist
Schutz vor Kündigung von dem Arbeits-Platz.

Was ist eine Kündigung?
Sie arbeiten?
Dann haben Sie einen Arbeits-Vertrag.

Der Arbeits-Vertrag ist zwischen
- Ihnen
und
- Ihrem Arbeit-Geber.

In dem Arbeits-Vertrag stehen viele Informationen.
Zum Beispiel
- wo Sie arbeiten
- an welchen Tagen Sie arbeiten
- wie viel Urlaub Sie haben
- wie der Arbeits-Vertrag zu Ende geht.

Der Arbeits-Vertrag kann mit einer Kündigung enden.
Kündigung bedeutet:
- Der Vertrag geht zu Ende.
- Sie haben die Arbeit nicht mehr.
Eine Kündigung ist immer schriftlich.
Das bedeutet:
Der Arbeit-Nehmer
oder der Arbeit-Geber
schreibt einen Brief:
In dem Brief steht:
Ich kündige den Vertrag.

Für die Kündigung gibt es Regeln.
Zum Beispiel:
Der besondere Schutz bei einer Kündigung.

Es gibt ein bestimmtes Amt.
Das Amt kümmert sich
um die Rechte von Arbeit-Nehmern mit Behinderung.
Der Name von dem Amt ist:
Die Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben.

Ihr Arbeit-Geber will Ihren Arbeits-Vertrag kündigen?

Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben
bekommt die Information.
Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben
muss der Kündigung von Ihrem Arbeits-Vertrag zustimmen.

Kontakt
Stadt Krefeld
Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben

Die Adresse ist:
Stadt Krefeld
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Zimmer A311 und Zimmer A313

Die Ansprech-Partner sind:
- Birgit Lenné
- Claudia Wertz

Die Telefon-Nummern sind:
- Claudia Wertz
0 21 51 / 86 29 66
- Birgit Lenné
0 21 51 / 86 29 97

Die Fax-Nummer ist:
0 21 51 / 86 30 55


Öffnungs-Zeiten

Bitte rufen Sie an.
Und machen einen Termin.

Sie möchten mehr Informationen zu dem Thema?
