Umwelt & Naturschutz

Regenwasserversickerung / Gewässereinleitung

Für die Versickerung von Niederschlagswasser durch technische Versickerungsanlagen (zum Beispiel Mulde, Mulden-Rigole, Rohr-Rigole) und für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer (z.B. Graben) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nach den §§ 8 bis 11, 13, 48 und 57 WHG erforderlich.

Die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt auf Antrag der Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz.

Voraussetzung für die Antragstellung zur wasserrechtlichen Erlaubnis ist die "Freistellung von der Überlassungspflicht des Niederschlagswassers" welche, der Kommunalbetrieb Krefeld AöR erteilt (E-Mail: kbk-hug@krefeld.de).

Die zuständigen Mitarbeitenden der Unteren Wasserbehörde beraten Sie auch gerne bei den Auswahlmöglichkeiten der für Ihr Grundstück geeigneten Versickerungsanlage.

Benötigte Unterlagen

  • Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)

Gebührenrahmen

  • Verwaltungsgebühr in Höhe von mindestens: 200,00 €

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Benötigte Unterlagen

Das Antragsformular für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser / Einleitung von Niederschlagswasser in einen Graben steht als Online-Formular zur Verfügung. Neben dem ausgefüllten Antrag sind folgende Unterlagen digital beizufügen:

  • Freistellung von der Überlassungspflicht des Niederschlagswassers durch den Kommunalbetrieb Krefeld AöR
  • Übersichtskarte mit Kennzeichnung des Grundstücks 
  • Amtlicher Lageplan für das Grundstück mit allen auf ihm stehenden Gebäude und Einzeichnung des geplanten Standortes der Versickerungsanlage mit Leitungsführung 
  • Anlagenbeschreibung
  • Eigentümernachweis oder Einverständniserklärung des Eigentümers (sofern Eigentümer nicht Antragsteller)
  • Volumenberechnung nach dem DWA Regelwerk A-138
  • Schnittzeichnung / Systemskizze
  • Schichtprofil des Bodens im Bereich der Versickerungsanlage(n)
  • Hydrogeologisches Gutachten über die Sickerfähigkeit des Bodens (nur bei Anlagen für mehr als 500 qm angeschlossener Fläche)

Der Eigentumsnachweis kann auch durch einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch erbracht werden. Informationen zu Kosten und Antragstellung inklusive Online-Formular finden Sie auf der Dienstleistungsseite "Liegenschaftskataster - Auszug aus dem Liegenschaftsbuch"

Fristen

Nach Erhalt der wasserrechtlichen Erlaubnis muss mit den Arbeiten zum Bau der Anlage innerhalb von drei Jahren begonnen werden. Ansonsten erlischt die wasserrechtliche Erlaubnis.

Besonderheiten

Innerhalb von Wasserschutzzonen kann eine Niederschlagswasserversickerung die zusätzliche Installation einer Abwasserbehandlungsanlage benötigen. Eine Abwasserbehandlungsanlage erfordert neben der wasserrechtlichen Erlaubnis eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 57 Absatz 2 LWG (zusätzliche Mindestgebühr 300,00 Euro). 

Die notwendigen Unterlagen zum Antrag erhöhen sich hierbei um:

  • Beschreibung der Abwasserbehandlungsanlage
  • Baukostenwert der Abwasserbehandlungsanlage

Eine Abwasserbehandlungsanlage muss zudem auf dem Lageplan und in der Schnittzeichnung eingezeichnet sein.

Bearbeitungsdauer

  • 1 Monat (bis zu 4 Monaten)

Kontaktinformationen

Andreas Burgdorf
e-Mail: andreas.burgdorf@krefeld.de
Telefon: 0 21 51 / 86-2472

Peter Wiechmann
e-Mail: peter.wiechmann@krefeld.de
Telefon: 0 21 51 / 86-2432
 


Verantwortlichkeit

Abwasser 39 - Umwelt und Verbraucherschutz
abwasser@krefeld.de

Uerdinger Straße 202, 47799 Krefeld

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