Wasserschutzgebiete
Die Trinkwasserversorgung in Krefeld erfolgt durch die NGN mbH ausschließlich über die Förderung und Aufbereitung von Grundwasser in den folgenden Wassergewinnungsanlagen (WGA) und Wasserwerken (WW):
- WGA I: Kempener Allee / Bückerfeld
- WW I: Forstwald
- WGA III: Hüls
- WGA IV: Uerdingen
- WW.V: In der Elt
Kleine Teile im äußersten Nordwesten von Krefeld gehören zur Schutzzone der Wassergewinnungsanlage „Vinnbrück", der Stadtwerke Kempen, ein Gebiet im Norden an der Stadtgrenze ist Teil der Schutzzone III B der Wassergewinnungsanlage „Rumeln" der Stadtwerke Moers.
In den Anlagen Forstwald und In der Elt wird das geförderte Wasser aller anderen Gewinnungsanlagen aufbereitet und ins öffentliche Netz eingespeist, daher spricht man hier nicht (nur) von Wassergewinnungsanlagen sondern von Wasserwerken.
Zum Schutz des Grund- bzw. Trinkwassers hat die Bezirksregierung Düsseldorf sogenannte Wasserschutzgebietsverordnungen erlassen, die bestimmte Vorhaben (z. B. Errichtung baulicher Anlagen, Einsatz wassergefährdender Stoffe, Beseitigung von Abwasser) in Art und Umfang einschränken, einer Genehmigungspflicht unterwerfen oder gänzlich verbieten.
Für die Durchführung genehmigungspflichtiger Maßnahmen ist eine Genehmigung nach der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung erforderlich.
Benötigte Unterlagen
- Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Bearbeitungsgebühr: 100,00 € bis 2.500,00 €
je nach Verwaltungsaufwand
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Jede Schutzzone ist unterteilt in
- Zone I: Fassungsbereich
- Zone II: engeres Schutzgebiet
- Zone III: weiteres Schutzgebiet
Hierbei ist die Schutzzone III nochmals unterteilt in III A und III B. Für die Schutzzone Hüls gilt laut aktueller Verordnung die Bezeichnung III A 1 (für II) und III A 2 (für III A).
Für die Wassergewinnungsanlagen I, III und IV bestehen festgesetzte Wasserschutzzonen.
Übersicht der Wasserschutzgebiete der Stadt Krefeld
Ob Ihr Grundstück in einer festgesetzten Wasserschutzzone liegt, können Sie auch auf der folgenden Internetseite Umweltdaten vor Ort des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW überprüfen.
Nachdem Sie die Kartenanwendung gestartet haben, geben Sie in der obersten Zeile bei Ort Adresse und Hausnummer ein und wählen Sie aus den Inhalten Wasser und dann Trinkwasser und Heilquellenschutzgebiete aus. Dort klicken Sie auf Trinkwasser festgesetzt.
Benötigte Unterlagen
- amtlicher Katasterplan - Lageplan - Maßstab 1:500 oder Maßstab 1:1000, bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A 0
- Baubeschreibung, bei gewerblicher Nutzung mit Angaben zur Lagerung / Verwendung von wassergefährdenden Stoffen / Materialien
- Schnittzeichnung
- eventuell Baugrund-/Bodengutachten
Prozess
- Der Antrag sollte online gestellt werden.
- Die Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung gemäß der Schutzzonenverordnung ist gebührenpflichtig und orientiert sich im Wesentlichen am Verwaltungsaufwand.
Ist Ihr geplantes Vorhaben von der Wasserschutzgebietsverordnung verboten, können Sie formlos unter wasser@krefeld.de einen Antrag auf Befreiung stellen.
Bearbeitungsdauer
- 2 Monate (nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen)