Forderungsmanagement & Vollstreckung
Aufgabe der Vollstreckung ist die Beitreibung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Forderungen gemäß dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Dies geschieht derzeit in Anwendung der Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vom 08. Dezember 2009.
Seit dem 01.01.2013 haben sich die Möglichkeiten im Bereich der Vollstreckung von Forderungen deutlich geändert. Der Gesetzgeber hat sowohl im Bundesrecht (Zivilprozessordnung und Abgabenordnung), als auch auf Ebene der Länder das Vollstreckungsrecht novelliert (Gesetz zur Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung) und neue Wege im Bereich der Verwaltungsvollstreckung gesetzt. Anders als bisher, steht nunmehr die Abgabe der Vermögensauskunft (ehemals eidesstattliche Versicherung; früher Offenbarungseid) an vorderster Stelle der anzuwendenden Maßnahmen.
Für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Vertreter von juristischen Personen, Vorständen von Vereinen trifft diese neue Regelung zu. Anders als bisher kommt nicht mehr der Vollziehungsbeamte. Der Gesetzgeber sieht als erste Maßnahme die Abgabe der Vermögensauskunft (ehemals eidesstattliche Versicherung) vor; insoweit reicht zur Einleitung dieses Verfahrens die schriftliche Zahlungsaufforderung der Vollstreckungsbehörde mit einer Frist zur Zahlung von 14 Tagen aus. Sofern dann nach Abgabe der Vermögensauskunft keine Zahlung geleistet wird, die Vollstreckung nur noch über einen Haftbefehl möglich wäre oder eine Beitreibung in Vermögenstatbestände aussichtslos erscheint, wird der säumige Zahler zudem in das zentrale und länderübergreifende Schuldnerverzeichnis beim zentralen Vollstreckungsgericht (für Nordrhein-Westfalen: Amtsgericht Hagen) eingetragen.
Einträge beim zentralen Vollstreckungsgericht (Vermögensauskunft und/oder Schuldnerverzeichnis) stehen zudem teilweise auch den Auskunfteien (z.B. Schufa) zur Verfügung oder aber auch den Industrie- und Handelskammern oder anderen Kammern. Diese Eintragungen bleiben bis zu 5 Jahre in diesem Verzeichnis stehen. Weiterhin stehen die im zentralen Verzeichnis vorgehaltenen Daten jedem - nach Anmeldung z.B. beim Amtsgericht in Hagen - somit auch einem potentiellen Vermieter, einem möglichen Arbeitgeber, Mobilfunkanbietern und auch den Kreditinstituten im Einzelfall zur Verfügung, um z.B. wirtschaftliche Nachteile abzuwenden. Gleiches gilt für alle Bereiche im Bereich der Vergabe von Aufträgen. Gerade diese Eintragungen haben auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines säumigen Zahlers somit einen nicht unbedeutenden Einfluss.
Zur Vermeidung von solch belastenden Maßnahmen empfiehlt die Vollstreckungsbehörde bei bestehenden rückständigen Forderungen in jedem Fall Kontakt mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Vollstreckungsbehörde aufzunehmen und einen Termin zu vereinbaren.
Weiterführende Informationen
FAQ
Kontaktinformationen
Sofern Sie Fragen zum Thema Forderungsmanagement und Vollstreckung haben, werden Ihnen die nachstehenden Ansprechpersonen gerne behilflich sein.
Funktion | Name | Telefon-Nummer |
---|---|---|
Sachgebietsleitung | Frau Kürten | 0 21 51 / 86-1746 |
Forderungsanalyse | N.N. | 0 21 51 / 86-1779 |
Innendienst | ||
Gruppenleitung und Buchstaben E, O | Frau Vent-Peters | 0 21 51 / 86-4805 |
Buchstaben M, Q, W, Y | Frau Paumen | 0 21 51 / 86-1899 |
Buchstaben K, N | Frau Winkels | 0 21 51 / 86-1795 |
Buchstaben C, L, V, Z | Frau Knepper | 0 21 51 / 86-1895 |
Buchstaben B, P | Frau Thomas | 0 21 51 / 86-1782 |
Buchstaben D, R | Frau Hupperten | 0 21 51 / 86-1771 |
Buchstabe S | Frau Bandurski | 0 21 51 / 86-1887 |
Buchstaben G, T | Frau Canalp | 0 21 51 / 86-1780 |
Buchstaben F, H, U, X | Frau Konsek | 0 21 51 / 86-1763 |
Buchstaben A, I, J | Frau Stocker | 0 21 51 / 86-1699 |
Forderungsmanagement, Sondervollstreckung, Insolvenz- und Zwangsversteigerungsverfahren | ||
Gruppenleitung | Herr Lay | 0 21 51 / 86-1784 |
Grundsatzfragen/ Betreuung Vollstreckungssoftware | Frau Schüller | 0 21 51 / 86-1769 |
Sachbearbeitung | Frau Rominski | 0 21 51 / 86-1783 |
Sachbearbeitung | Frau Nehrenheim | 0 21 51 / 86-1781 |
Insolvenzen, Zwangsversteigerung Grundbesitz, Buchstaben A bis K | Herr Kuder | 0 21 51 / 86-1778 |
Insolvenzen, Zwangsversteigerung Grundbesitz, Buchstaben L bis Z | Herr Kästner | 0 21 51 / 86-1785 |
Privatrechtliche Forderungen, Buchstaben A bis K | Herr Rost | 0 21 51 / 86-4809 |
Privatrechtliche Forderungen, Buchstaben L bis Z | Herr Uhlen | 0 21 51 / 86-4803 |