Gewerbe & Unternehmen

Gewerbe: Prostitutionsgewerbe anmelden

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt seit dem 1. Juli 2017 eine Erlaubnis, die an gesetzliche Mindestanforderungen und an die Zuverlässigkeit der betreibenden Person gekoppelt ist.

Das Gesetz regelt die Ausübung von Prostitution durch Personen über 18 Jahre und gilt für alle sexuellen Dienstleistungen, wie zum Beispiel auch Tantra-Massagen oder Escort. Ebenso gilt das Gesetz für diejenigen, die kein Geld, sondern Sachleistungen, wie zum Beispiel freies Wohnen oder Essen, Schmuck usw. für ihre sexuellen Dienstleistungen erhalten, wenn sie auf diese Weise ihren Lebensunterhalt sichern oder steigern.

Nicht entscheidend ist, ob die sexuellen Dienstleistungen nur gelegentlich oder regelmäßig angeboten werden. Das Gesetz gilt auch unabhängig davon, wo die Prostitution stattfindet, ob auf der Straße, in privaten Räumlichkeiten oder in einem Prostitutionsgewerbe

Für eine Erlaubnis müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie z.B. die Vorlage eines Betriebskonzeptes, eines polizeilichen Führungszeugnisses als Nachweis der Zuverlässigkeit von Betreiberinnen und Betreibern oder Stellvertreterinnen und Stellvertretern, ein geeigneter Standort und die Erfüllung von Sicherheitsauflagen.

Auch Wohnungsbordelle fallen unter das Prostituiertenschutzgesetz. Wird eine Wohnung einer oder mehreren Personen zur Ausübung der Prostitution zur Verfügung gestellt, gilt diese Wohnung als Prostitutionsstätte.

Für Fragen im Rahmen des Prostituiertenschutzgesetzes steht Ihnen das allgemeine Kontaktformular des Serviceportals zur Verfügung.

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden.
  • Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW Tarifstelle 12.20 ff.

FAQ

Besteht eine Anmeldepflicht für Prostituierte?

Zum Nachweis der Anmeldung stellt die zuständige Behörde eine bundeseinheitliche und fälschungssichere Anmeldebescheinigung aus, die bei der Tätigkeit mitgeführt werden muss.

Auf Wunsch wird zusätzlich eine Aliasbescheinigung ausgestellt. Diese kann an Stelle der Anmeldebescheinigung als Nachweis der Anmeldung mitgeführt werden. Der Aliasname kann von der bzw. dem Prostituierten frei gewählt werden.

Bei der Anmeldung wird ein Informations- und Beratungsgespräch mit der oder dem Prostituierten geführt, das Grundinformationen zu Rechten und Pflichten von Prostituierten, zur Krankenversicherung und zur sozialen Absicherung im Fall einer Beschäftigung, zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten einschließlich Beratungsangeboten zur Schwangerschaft, zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen und über die bestehende Steuerpflicht zum Gegenstand hat.

Prostituierte unter 21 Jahren müssen ihre Anmeldebescheinigung jährlich verlängern lassen, für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren gilt die Bescheinigung zwei Jahre.

Pflicht zur gesundheitlichen Beratung

Die gesundheitliche Beratung ist vor der Anmeldung der Tätigkeit beim Fachbereich Ordnung wahrzunehmen und erfolgt für den Bereich der Stadt Krefeld im Fachbereich Gesundheit, Gartenstr. 32, 47798 Krefeld.

Weitere Informationen sind auf der Serviceseite "Gesundheitsberatung für Prostituierte" zu finden.


Verantwortlichkeit

Beratungsstelle für Prosituierte 0 21 51 / 86-2375
e.pastors@krefeld.de
Geschäftszeiten
Montag - Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Hilfe

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