Prostituierte: Gesundheitsberatung
Pflicht zur gesundheitlichen Beratung
Die gesundheitliche Beratung ist vor der Anmeldung der Tätigkeit beim Fachbereich Ordnung wahrzunehmen und erfolgt für den Bereich der Stadt Krefeld im Fachbereich Gesundheit.
Die gesundheitliche Beratung ist jährlich, für unter 21-Jährige halbjährlich, zu wiederholen. Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung muss bei der Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter mitgeführt werden. Auch die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung wird auf Wunsch auf den gewählten Alias ausgestellt.
Rechtsgrundlagen
Kontaktinformationen
Sprechzeiten:
Montags von 10.00 bis 13.00 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 0 21 51 / 86-3646.
Verantwortlichkeit
elena.orlov@krefeld.de