Ausweis: Reisepass beantragen
Für einige Auslandsreisen wird ein Reisepass benötigt.
Für welches Land Sie zur Einreise oder den Transit einen Reisepass benötigen, können Sie den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes entnehmen.
Reisepässe können auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ausgestellt werden. Die früheren „Kinderreisepässe“ wurden zum 01. Januar 2024 gesetzlich abgeschafft.
Sie können Ihren Reisepass in jedem Bürgerbüro in Krefeld beantragen. Beachten Sie bitte, dass Sie ihn dann auch dort abholen müssen, wo Sie ihn beantragt haben.
Ihren neuen Reisepass können Sie im Regelfall je nach Reisesaison etwa drei bis sechs Wochen nach Antragstellung abholen. Wenn Sie den Reisepass schneller benötigen, können Sie gegen Aufpreis ein Express-Bestellverfahren beantragen. Reisepässe, welche per Express-Bestellverfahren beantragt wurden, liegen in der Regel nach 4 bis 6 Werktagen in dem Bürgerbüro zur Abholung bereit.
Hinweis: Auch beim Express-Bestellverfahren kann eine vorzeitige Lieferung bis zum Reiseantritt nicht garantiert werden.
Reisepässe beinhalten grundsätzlich 32 Seiten für Visa und Einreisevermerke und –stempel. Bei Bedarf können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
Beachten Sie:
Ab dem 1. Mai 2025 treten neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln in Kraft.
Mitgebrachte Papier-Passbilder werden künftig bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert. Biometrische Lichtbilder müssen dann digital vorliegen.
Wer zukünftig ein neues biometrisches Lichtbild für ein neues Ausweisdokument benötigt, hat folgende Möglichkeiten:
- Erstellung digitaler Lichtbilder durch private Fotodienstleister
Für die Aufnahme von Lichtbildern in der Behörde steht Ihnen im Bürgerbüro Mitte ein Speed-Capture-Kiosk zur Verfügung.
Aufgrund von Lieferverzögerungen der Aufnahmegeräte bei der Bundesdruckerei Berlin kann die Erstellung digitaler Lichtbilder in den weiteren Bürgerbüros nicht direkt zum 01. Mai 2025 angeboten werden.
Erstellung digitaler Lichtbilder durch die Behörde
Die Möglichkeit, Lichtbilder bei einem privaten Fotodienstleister anfertigen zu lassen, bleibt wie bisher bestehen. Dafür müssen die Fotodienstleister die digitalen Lichtbilder auf einer vom Bundesministerium des Inneren zertifizierten Cloud hochladen können.Informationen für Fotodienstleistende finden Sie hier.
Benötigte Unterlagen
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild, ab dem 01. Mai 2025 können ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden
- Ihren bisherigen Reisepass, gegebenenfalls Kinderreisepass oder Personalausweis
- eventuell wird außerdem die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde notwendig
- bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten - sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten - oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Reisepass mit 32 Seiten (Antragsteller ab 24 Jahren, Gültigkeit zehn Jahre): 70,00 €
- Reisepass mit 32 Seiten (Antragsteller unter 24 Jahren, Gültigkeit sechs Jahre): 37,50 €
- Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller ab 24 Jahren, Gültigkeit zehn Jahre): 92,00 €
- Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller unter 24 Jahren, Gültigkeit sechs Jahre): 59,50 €
- für das Expressverfahren: 32,00 €
- Erstellung eines digitalen Bildes: 6,00 €
- Direktversand durch die Bundesdruckerei pro Dokument: 15,00 €
Zahlungsarten
- Bar-, EC-, Debit- und Kreditkartenzahlung möglich
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Namensänderung durch bevorstehende Eheschließung
Falls sich Ihr Familienname durch Ihre bevorstehende Eheschließung ändert und Sie nach der Eheschließung einen neuen Reisepass benötigen da Sie eine Reise antreten, haben Sie die Möglichkeit, frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung einen neuen Reisepass zu beantragen.
Zur Antragstellung wird neben den o. g. Unterlagen zusätzlich die Anmeldung zur Eheschließung benötigt. Die Anmeldung der Eheschließung erhalten Sie vom Standesamt.
Die Aushändigung des fertigen Reisepasses kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.
Beantragung eines Reisepasses mit mehr als 32 Seiten
Reisepässe enthalten grundsätzlich 32 Seiten für Visa und ausländische Aufenthaltsgenehmigungen sowie Einreisevermerke und -stempel. Falls Sie häufig in visumpflichtige Länder reisen und Ihr Pass bisher bereits vor Ablauf der Gültigkeit keine freien Seiten für Visa aufwies, können Sie gegen einen Aufpreis einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
Reisepässe mit 48 Seiten können ebenfalls per Expressverfahren beantragt werden.
Beantragung mehrere Reisepässe (Zweitpass)
Grundsätzlich ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass niemand mehrere Reisepässe besitzen darf. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch einen zweiten Reisepass erhalten.
Dazu müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse nachweisen. Dies könnten Sie beispielsweise durch eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, aus der hervorgeht, dass Sie aus beruflichen Gründen viel reisen und wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Visabeschaffung ein Pass nicht ausreicht.
Bitte beachten Sie, dass vorsorgliche oder allgemeine Begründungen nicht ausreichen. Es kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass für häufige Auslandsreisen automatisch mehrere Pässe benötigt werden.
Hinweis: Sie müssen auch dann die Gründe bei der Neuausstellung nachweisen, wenn Sie schon einmal im Besitz eines Zweitpasses waren.
Verlustmeldung oder Wiederauffindung
Den Verlust Ihres Reisepasses müssen Sie persönlich in einem Bürgerbüro anzeigen. Bitte bringen Sie ein noch vorhandenes Ausweis- oder Passdokument mit, um Ihre Identität zu bestätigen.
Haben Sie Ihren Reisepass wiedergefunden, müssen Sie das Wiederauffinden ebenfalls persönlich in einem Bürgerbüro anzeigen.
Alternativ können Sie den Verlust- bzw. das Wiederauffinden auch bei der Polizei anzeigen.
Digitale Fotobox
Im Bürgerbüro Mitte (Rathaus, Von-der-Leyen-Platz 1, Eingang A 5) steht Ihnen ein Speed-Capture-Gerät zur Verfügung. Auch in den übrigen Bürgerbüros wird es in Kürze möglich sein, gegen Gebühr digitale Fotos erstellen zu lassen.
Hierbei handelt es sich um ein Terminal, an dem Sie in wenigen Minuten selbständig die für die Beantragung eines Ausweises notwendigen biometrischen Merkmale - sprich Passfoto, Fingerabdrücke und Unterschrift - erfassen lassen können.
Im Falle einer Nutzung für ein Kind, beachten Sie bitte, dass dieses selbstständig sitzen und den Kopf halten können muss.
Diese Daten können im Anschluss von jedem Krefelder Bürgerbüro abgerufen werden. Bitte finden Sie sich ca. 15 Minuten vor Terminbeginn im Bürgerbüro Mitte ein, wenn Sie das Gerät nutzen möchten.
Fristen
Der Reisepass hat nachfolgende Gültigkeit:
- 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
- 10 Jahre für Personen über 24 Jahre
Sofern damit zu rechnen ist, dass Reisen in passpflichtige Länder auch kurzfristig erforderlich werden, ist es empfehlenswert, spätestens sechs Monate vor Ende der Gültigkeit des vorhandenen Reisepasses einen neuen Pass zu beantragen. Einige Reiseländer verlangen eine Restgültigkeit des Passes von sechs Monaten bei der Einreise.
Besonderheiten
Es besteht keine Pflicht, den Reisepass ständig mit sich zu führen.
Prozess
- Die persönliche Beantragung in einem Bürgerbüro ist verpflichtend. Eine Vertretung bei Antragstellung ist nicht möglich.
- Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Reisepassantrag unterschreiben. Für die Antragstellung müssen nicht beide sorgeberechtigten Personen anwesend sein, sofern das schriftliche Einverständnis (Zustimmungserklärung) des abwesenden Sorgeberechtigten sowie dessen Ausweisdokument vorliegt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden.
- Zur Abholung ist Ihr persönliches Erscheinen hingegen nicht erforderlich. Sie können eine von Ihnen benannte Person mit der Abholung beauftragen.
- Bitte beachten Sie, dass diese Vollmacht nur dann anerkannt wird, wenn Sie von Ihnen vollständig ausgefüllt und unterschrieben wurde.
Versandservice
Bei der Beantragung Ihres Ausweisdokuments im Bürgerbüro können Sie ab dem 01. Mai 2025 einen gebührenpflichtigen Versandservice der Bundesdruckerei nutzen. Die Mitarbeitenden der Bürgerbüros informieren Sie hierzu gerne bei Ihrer Vorsprache.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den FAQ am Ende dieser Seite.
Bearbeitungszeit
- Reisepässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. In der Regel beträgt die Produktionszeit zwischen 3 und 6 Wochen.
- Reisepässe, welche per Express-Bestellverfahren beantragt wurden, sind in der Regel nach 4 bis 6 Werktagen (es zählen Montage bis Freitage ohne Feiertage und Betriebsschließungstage) zur Abholung bereit.
Hinweis: Auch beim Expresspass kann eine vorzeitige Lieferung bis zum Reiseantritt nicht garantiert werden. - Sie haben die Möglichkeit, bei Antragstellung Ihre E-Mail-Adresse für eine Benachrichtigung bei Lieferung des Reisepasses zu hinterlassen.
- Ob der von Ihnen beantragte Reisepass bereits zur Abholung bereit liegt, erfahren Sie auch durch die Online-Passauskunft.
Gebärdensprachvideo
FAQ
Wo erhalte ich Auskünfte über Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder?
Auskünfte über Einreisebestimmung der jeweiligen Länder erhalten Sie entweder bei der Botschaft des Einreiselandes oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter Eingabe Ihres Ziellandes und der Rubrik "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige".
Sie beabsichtigen eine Auslandsreise und benötigen einen Reisepass? Ihre Auslandsreise ist aber so kurzfristig, dass die Beantragung eines Reisepasses mit nicht festgelegter Lieferzeit nicht weiterhilft?
Dann können Sie einen Express-Reisepass beantragen, um möglichst kurzfristig einen Reisepass zu erhalten.
Hierzu gibt es eine weitere Dienstleistungsseite Ausweis: Express-Reisepass beantragen.
Können Kinder mit in den elterlichen Reisepass eingetragen werden?
Kinder können nicht mehr im elterlichen Reisepass eingetragen werden.
Sind nachträgliche Ergänzungen im Reisepass möglich?
Nachträgliche Ergänzungen im Reisepass sind grundsätzlich nicht möglich. Der Wohnort wird bei Bedarf jedoch gebührenfrei geändert.
Gibt es einen Reisepass für Vielflieger/innen sowie Geschäftsleute?
Für Vielflieger/innen, sowie für Geschäftsleute, gibt es einen Reisepass mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge, den 48-Seiten-Pass. Sagen Sie uns bitte bei der Beantragung, ob dies für Sie in Frage kommt.
Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland?
Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, wenden sich in Personalausweis-, Reisepass- und Kinderreisepassangelegenheiten bitte an die für sie zuständige Auslandsvertretung. Dort können sie Ausweis- und Passdokumente neu beantragen, ändern oder als verloren melden. Bei Verlust oder Diebstahl können sie dort auch die elektronische Zusatzfunktion des Personalausweises deaktivieren lassen oder die persönliche PIN ändern.
Durch einen Anruf bei der Sperrhotline können Sie die Online-Ausweisfunktion jederzeit sperren zu lassen. Sie erreichen die Hotline über die kostenfreie 116 116.
Aus dem Ausland wählen Sie bitte die gebührenpflichtige Nummer
0049 / 116 116 oder 0049 / 30 40 50 40 50.
Kann ich mir mein beantragtes Dokument zusenden lassen?
Ja, ab dem 01. Mai 2025 bietet die Bundesdruckerei einen gebührenpflichtigen Versandservice für beantragte Ausweisdokumente an.
Für diesen Service fällt eine Gebühr in Höhe von 15,00 € an.
Bitte entscheiden Sie vorab,
- ob Sie Ihr Ausweisdokument persönlich bei Ihrer Meldebehörde abholen möchten oder
- ob Ihnen die Bundesdruckerei das Dokument direkt per Post zusenden soll.
Wichtig: Ihr bisheriges Ausweisdokument wird bereits bei der Antragstellung entwertet, da der Zustelldienst ausschließlich das neue Dokument übergeben darf.
Nach Fertigstellung Ihres Dokuments durch die Bundesdruckerei wird dieses an Ihre Meldeadresse verschickt.
- Der Zustelldienst führt einen Zustellversuch durch.
- Die Übergabe erfolgt ausschließlich an Sie persönlich als Antragsteller*in.
- Zur Identitätsprüfung müssen Sie ein zweites gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen.
Sind Sie beim Zustellversuch nicht zu Hause, wird das Dokument zur Abholung in einer Postfiliale hinterlegt.
- Sie haben sieben Werktage Zeit, es dort abzuholen.
- Erfolgt keine Abholung, wird das Dokument an die Meldebehörde der Stadt Krefeld zurückgegeben.
- Die Versandgebühr wird nicht erstattet, auch wenn der Zustellversuch nicht erfolgreich war.
Zusätzliche Hinweise und Einschränkungen:
- Der Zustelldienst Deutsche Post AG informiert Sie per E-Mail über den voraussichtlichen Zustelltermin. Andere Benachrichtigungswege (z. B. SMS) sind nicht möglich.
- Ein Versand an eine Wunschadresse oder einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich.
- Bei Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln und eID-Karten für Unionsbürger ist die Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich.
- Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.
- Für Express-Reisepässe ist ein Direktversand nicht möglich.
- Die Online-Ausweisfunktion Ihres bisherigen Dokuments wird mit der Antragstellung deaktiviert. Erst nach Erhalt des neuen Ausweises und dem Setzen Ihrer neuen sechsstelligen PIN ist diese wieder nutzbar.
- Der Zustelldienst entwertet keine alten Ausweisdokumente und nimmt keine Rücksendungen entgegen. An der Haustür wird ausschließlich das neue Dokument übergeben.
Verantwortlichkeit
0 21 51 / 86-0
FB31@krefeld.de
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FB31@krefeld.de
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