Ausweis: Vorläufigen Reisepass beantragen
Sie möchten kurzfristig verreisen und besitzen keinen gültigen Reisepass? Wenn die rechtzeitige Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer maximal 72 Stunden) nicht mehr möglich ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Bedenken Sie, dass manche Länder die Einreise nur mit einem gültigen Reisepass gewähren.
Benötigte Unterlagen
- geeignete Unterlagen zum Nachweis der Dringlichkeit (z. B. Flugtickets, Buchungsbestätigungen)
- bisheriger Reisepass oder Personalausweis, gegebenenfalls Kinderreisepass
- ein aktuelles (bis zu drei Monate alt) biometrisches Lichtbild
- bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich
Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Antragsgebühr: 26,00 €
Zahlungsarten
- EC-, Debit- und Kreditkartenzahlung möglich
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Digitale Fotobox
Im Bürgerbüro Mitte (Rathaus, Von-der-Leyen-Platz 1, Eingang A 5) steht Ihnen ein Speed-Capture-Gerät zur Verfügung.
Hierbei handelt es sich um ein Terminal, an dem Sie in wenigen Minuten selbständig die für die Beantragung eines Ausweises notwendigen biometrischen Merkmale - sprich Passfoto, Fingerabdrücke und Unterschrift - erfassen lassen können.
Im Falle einer Nutzung für ein Kind, beachten Sie bitte, dass dieses selbstständig sitzen und den Kopf halten können muss.
Diese Daten können im Anschluss von jedem Krefelder Bürgerbüro abgerufen werden. Bitte finden Sie sich ca. 15 Minuten vor Terminbeginn im Bürgerbüro Mitte ein, wenn Sie das Gerät nutzen möchten.
Fristen
Geltungsdauer: maximal 1 Jahr
Die Gültigkeit wird an den Zweck der Reise angepasst.
Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.
Besonderheiten
- Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
- Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Prozess
- Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
- Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten (Vollmacht siehe Formularbereich), der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Bearbeitungsdauer
- 15 Minuten (bei persönlicher Vorsprache, sofern alle erforderlichen Antragsunterlagen vollständig vorliegen)
FAQ
Wo erhalte ich Auskünfte über Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder?
Auskünfte über Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder erhalten Sie entweder bei der Botschaft des Einreiselandes oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherh…) unter Eingabe Ihres Ziellandes und der Rubrik „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige".
Wo erhalte ich Informationen zum vorläufigen Reisepass?
Auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern und für Heimat.
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paess…
Wie lange ist ein vorläufiger Reisepass gültig.
Ein vorläufiger Reisepass ist maximal ein Jahr gültig.
Verantwortlichkeit
FB31@krefeld.de
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