Reitkennzeichen und Reitplaketten beantragen
Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist.
Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten) zwei Stück (einer pro Grundträger). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein. Hier handelt es sich um die Verlängerung der Reiterplaketten bei vorhandenen Grundträgern.
Alle registrierten Reiter werden am Anfang eines jeden Jahres automatisch angeschrieben und über die aktuellen Preise informiert. Bitte die Gebühr fürs Folgejahr nicht vor Erhalt dieses Anschreibens überweisen.
Benötigte Unterlagen
- Angabe des Halters sowie der aktuellen Krefelder Adresse
- E-Mail-Adresse oder
- Telefonnummer, unter der man tagsüber zu erreichen ist
Voraussetzungen
- Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
- Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
- Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Reitkennzeichen und Reiterplaketten werden bei den Naturschutz- oder Umweltabteilungen der jeweiligen Kreis- oder Stadtverwaltung erteilt. Wo sie zu beantragen sind, richtet sich nach dem Wohnort der Halterin/des Halters und nicht nach dem Standort des Pferdes. Sollten Sie bereits im Besitz eines Reitkennzeichens aus einem anderen Bundesland sein, so ist Ihr Reitkennzeichen auch in NRW für die Dauer des jeweiligen Kalenderjahres gültig.
Ist für das laufende Jahr ein Reitkennzeichen mit gültigen Reiterplaketten vorhanden, werden für das nächste Jahr lediglich neue Reiterplaketten benötigt, die auf die Reitkennzeichen geklebt werden.
Gebühren
Neuantrag für private Reiter
- 42,10 Euro (1 Paar Reitkennzeichen einschl. der Jahresreitplaketten)
- ab 2025: 41,20 Euro (1 Paar Reitkennzeichen einschl. der Jahresreitplaketten)
Laufender Antrag auf Reitplaketten für private Reiter
- 30,30 Euro (1 Paar Reitplaketten)
- ab 2025: 30,30 (1 Paar Reitplaketten)
Neuantrag für gewerbliche Reiter (Reiterhöfe bzw. gewerbliche Vermietung)
- 92,10 Euro (1 Paar Reitkennzeichen einschließlich der Jahresreitplaketten)
- ab 2025: 91,20 Euro (1 Paar Reitkennzeichen einschließlich der Jahresreitplaketten)
Laufender Antrag auf Reitplaketten für gewerbliche Reiter
- 80,30 Euro (1 Paar Reitplaketten)
- ab 2025: 80,30 Euro (1 Paar Reitplaketten)
Downloads:
- Merkblatt zur Reitregelung im Bereich der Stadt Krefeld nach neuem Landesnaturschutzgesetz NRW ab 01.01.2025
- Merkblatt zur Reitregelung im Bereich der Stadt Krefeld nach neuem Landesnaturschutzgesetz NRW ab 01.01.2024
- Reitwege im Hülser Bruch
- Reitwege im Forstwald
- Reitwege im Latumer Bruch
- Reitwege im Stadtwald
Prozess
- Der Antrag kann online gestellt werden.
- Gebühren entrichten
- Reiterplaketten per Post empfangen
Bearbeitungsdauer
- 1 Woche (bis 2 Wochen)
Verantwortlichkeit
naturschutz@krefeld.de