Abfallsammlungen: Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Abfallsammlungen
Jeder, der Abfälle aus privaten Haushalten oder Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen gewerblich oder gemeinnützig sammelt, muss eine Anzeige nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz für diese Sammeltätigkeit einreichen.
Dazu gehören beispielsweise Altkleidersammlungen oder Schrottsammler, die von Anfallstelle zu Anfallstelle fahren, aber auch stationäre Schrottplätze, die auch Schrott aus privaten Haushalten annehmen.
Elektroaltgeräte jeglicher Art, Altfahrzeuge sowie gefährliche Abfälle, die Schadstoffe enthalten, dürfen auf keinen Fall gesammelt werden.
Für Ihre Anzeige ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, in der die Sammlung durchgeführt wird. Wenn Ihre Sammlung im Stadtgebiet Krefeld stattfindet, ist diese schriftlich beim Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Krefeld anzuzeigen.
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Die Anzeige ist keine Genehmigung.
- Die Sammlung kann von Auflagen, Bedingungen und Befristungen abhängig gemacht werden.
- Die zuständige Behörde muss Sammlungen untersagen, wenn:
- der Sammler nicht zuverlässig ist,
- die Abfallverwertung gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt,
- die Abfallverwertung nicht schadlos erfolgt und
- überwiegende öffentliche Interessen der Sammlung entgegenstehen. - Wer die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, riskiert ein Bußgeld (Ordnungswidrigkeit).
- Von der Sammlung können weitere Rechtsbereiche berührt werden, die unbedingt beachtet werden müssen (zum Beispiel Gewerberecht, Straßen- und Wegerecht, Immissionsschutzrecht); erkundigen Sie sich daher bei der für Ihren Firmensitz zuständigen Behörde.
Gebührenrahmen
- Bearbeitung von Anzeigen für gemeinnützige Sammlungen nach § 18 Absatz 1 und 5 KrWG
Gebühr: je nach Zeitaufwand nach der Tarifstelle 4.1.1.1 - Bearbeitung von Anzeigen für gewerbliche Sammlungen nach § 18 Absatz 1, 5 und 6 KrWG
Gebühr: je nach Zeitaufwand nach der Tarifstelle 4.1.1.1
Fristen
Eine geplante Sammlung ist spätestens drei Monate vor Beginn anzuzeigen.
Prozess
Der Antrag kann online gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
- 2 Monate
Verantwortlichkeit
UAB@krefeld.de