Umwelt & Naturschutz

Abfallsammlungen: Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Abfallsammlungen

Jeder, der Abfälle aus privaten Haushalten oder Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen gewerblich oder gemeinnützig sammelt, muss eine Anzeige nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz für diese Sammeltätigkeit einreichen.

Dazu gehören beispielsweise Altkleidersammlungen oder Schrottsammler, die von Anfallstelle zu Anfallstelle fahren, aber auch stationäre Schrottplätze, die auch Schrott aus privaten Haushalten annehmen.

Elektroaltgeräte jeglicher Art, Altfahrzeuge sowie gefährliche Abfälle, die Schadstoffe enthalten, dürfen auf keinen Fall gesammelt werden.

Für Ihre Anzeige ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, in der die Sammlung durchgeführt wird. Wenn Ihre Sammlung im Stadtgebiet Krefeld stattfindet, ist diese schriftlich beim Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Krefeld anzuzeigen.

Weiterführende Informationen

  • Die Anzeige ist keine Genehmigung.
  • Die Sammlung kann von Auflagen, Bedingungen und Befristungen abhängig gemacht werden.
  • Die zuständige Behörde muss Sammlungen untersagen, wenn:
    - der Sammler nicht zuverlässig ist,
    - die Abfallverwertung gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt,
    - die Abfallverwertung nicht schadlos erfolgt und
    - überwiegende öffentliche Interessen der Sammlung entgegenstehen.
  • Wer die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, riskiert ein Bußgeld (Ordnungswidrigkeit).
  • Von der Sammlung können weitere Rechtsbereiche berührt werden, die unbedingt beachtet werden müssen (zum Beispiel Gewerberecht, Straßen- und Wegerecht, Immissionsschutzrecht); erkundigen Sie sich daher bei der für Ihren Firmensitz zuständigen Behörde.

Gebührenrahmen

  • Bearbeitung von Anzeigen für gemeinnützige Sammlungen nach § 18 Absatz 1 und 5 KrWG
    Gebühr: je nach Zeitaufwand nach der Tarifstelle 4.1.1.1
  • Bearbeitung von Anzeigen für gewerbliche Sammlungen nach § 18 Absatz 1, 5 und 6 KrWG
    Gebühr: je nach Zeitaufwand nach der Tarifstelle 4.1.1.1

Fristen

Eine geplante Sammlung ist spätestens drei Monate vor Beginn anzuzeigen.

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

  • 2 Monate

Verantwortlichkeit

Untere Abfallwirtschaftsbehörde (UAB) 0 21 51 / 86-2485
UAB@krefeld.de

Uerdinger Straße 202, 47799 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Hilfe

Leichte Sprache

Wir haben noch keine Texte in Leichter Sprache gemacht.
Wir arbeiten daran.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache