Bauen & Wohnen

Adressbuchsperre beantragen

Adressbuchverlagen darf zu allen Einwohnern in Krefeld, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilt werden über deren Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.

Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.

Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder Nationalausweis

Rechtsgrundlagen

Prozess

  • Ihr Antrag kann online gestellt werden (Online-Formular).
  • Sobald der Widerspruch in das Melderegister eingetragen wurde, erhalten Sie eine Bestätigung per Post.

Bearbeitungsdauer

  • 5 Tage (nach Eingang der vollständigen Unterlagen)

Verantwortlichkeit

Sperren 31 - Bürgerservice
0 21 51 / 86-0
fb31_sperren@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld