Adressbuchsperre beantragen
Adressbuchverlagen darf zu allen Einwohnern in Krefeld, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilt werden über deren Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.
Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.
Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder Nationalausweis
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Prozess
Der Antrag kann online gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
- 5 Tage (nach Eingang der vollständigen Unterlagen)