An- und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden
Der Fachbereich Vermessung, Kataster und Liegenschaften ist Dienstleister rund um die Verwaltung städtischer Grundstücke.
Dabei liegt ein Tätigkeitsschwerpunkt auf der Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten sowie dem An- und Verkauf von unbebauten Grundstücken für die städtischen Bedarfe, sowie insbesondere zur Umsetzung städtebaulicher Ziele. Die Abwicklung erfolgt im Rahmen von Kauf-, Tausch- und Erbbaurechtsverträgen. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss des Vertrages erfolgt die gesamte Betreuung aus einer Hand.
Im Zusammenhang mit der Planung und Realisierung baulicher Maßnahmen sind regelmäßig neue Verträge wie Kauf-/Tausch-/Pacht-/Gestattungsverträge zu schließen, es sind grundbuchliche Rechte einzuräumen oder zu löschen (zum Beispiel privatrechtliche Vorkaufsrechte, Wegerechte, Vormerkungen, Grundschulden) oder öffentlich-rechtliche Sicherungen sind erforderlich.
Nach Beendigung eines Erbbaurechtes durch Zeitablauf oder rechtsgeschäftliche Aufhebung fallen das Eigentum an Grundstück und Gebäude wieder zusammen. In diesen Fällen bestellt die Stadt Krefeld neue Erbbaurechte oder verkauft die Grundstücke, bei denen es sich in der Regel um Einfamilienhäuser handelt.
Benötigte Unterlagen
- Bei der Löschung von Rechten: Grundbuchauszug nebst Bewilligungsurkunde der Eintragung des zu löschenden Rechtes.
Weiterführende Informationen
Gebühren:
Erteilung von Löschungsbewilligungen und Mithaftentlassungsurkunden je Recht
- Löschungsbewilligungen 75,00 €
- Mithaftentlassungserklärung 75,00 €
Erteilung von Vorrangeinräumungserklärungen, Pfandfreigaben, Zustimmungen zu Abtretungen und Belastungen von Erbbaurechten je Bewilligung
- Bei Eigentumsobjekten und Grundpfandrechten bis 50.000,00 Euro: 37,50 €
- Bei Eigentumsobjekten und Grundpfandrechten über 50.000,00 Euro: 75,00 €
- Bei Mietobjekten und Grundpfandrechten bis 50.000,00 Euro: 52,50 €
- Bei Mietobjekten und Grundpfandrechten über 50.000,00 Euro: 90,00 €
Hypothekenaufteilungsurkunden
- je Aufteilungseinheit 22,50 €, mindestens 75,00 €
Änderungen der Schuldverhältnisse
- Bei Eigenheim und Erbbaurechten pro Objekt: 75,00 €
- Bei Eigentumswohnungen pro Wohnung: 75,00 €
- Bei Mietobjekten mit Grundpfandrechten:
Bis 50.000,00 €: 165,00 € je Objekt
Bis 250.000,00 €: 375,00 € je Objekt
Über 250.000,00 €: 750,00 € je Objekt - Zustimmung zur Übertragung eines Erbbaurechtes: 75,00 € je Fall
- Erteilung einer Stillhalteerklärung: 35,50 € je Erklärung
- Zustimmung zum Wechsel des Feuerversicherers: 15,00 € je Objekt
- Erteilung einer Vorkaufsrechtsverzichterklärung: 75,00 € je Fall
- Erteilung einer Zustimmung zur Eintragung einer Baulast: 37,50 € je Baulast
Erteilung einer Löschungsbewilligung für ein Vorkaufsrecht
- Für selbst genutztes Wohngrundstück: 750,00 €
- In anderen Fällen z.B. bei Gewerbegrundstücken oder Mietobjekten (wenn dem Grundstückseigentümer durch Löschung ein direkter wirtschaftlicher Vorteil zuwächst): 2 % des Bodenwertes, mindestens 750,00 € je Fall
Rechtliche Grundlagen
Die Entscheidung über die jeweilige vertragliche Grundstücksangelegenheit ist nach der Kommunalverfassung NRW im Regelfall demokratisch legitimierten Gremien des Rates der Stadt Krefeld vorbehalten. Dies sind - je nach Geschäftswert - entweder der Ausschuss für Planung, Bauen, Mobilität, Stadtentwicklung und Liegenschaften oder - bei übersteigenden Werten - der Haupt- und Beschwerdeausschuss.
Hierzu wird auf die §§ 3 und 7 der Zuständigkeitsordnung (ZO) in der Neufassung vom 21.06.2021 in der aktuellen Fassung verwiesen. Die Gremien beraten Grundstücksangelegenheiten nach § 3 Abs. 8 lit. a) der Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse der Stadt Krefeld regelmäßig in nicht-öffentlicher Sitzung.
Aktuelle Grundstücks- und Gebäudeangebote
Hier können Sie sich mehr als nur informieren. Sie haben vielmehr die Möglichkeit, sich auch direkt auf ein konkretes städtisches Angebot zu bewerben.
Baupilot ist eine für die Bürgerinnen und Bürger, wie auch für Projektentwickler, Investoren und Interessierte maßgeschneiderte und benutzerfreundliche Plattform, die den heutigen Anforderungen an eine digitale Verwaltung und ihrer effizienten Grundstücksvermarktung gerecht wird."
Verantwortlichkeit
0 21 51 / 86-3801
liegenschaften@krefeld.de