Geburt: Anerkennung der Vaterschaft
Die Anerkennung der Vaterschaft ist beim Standesamt, Rheinstraße 138, möglich, wenn:
- Sie im Zusammenhang mit der Anmeldung des Kindes abgegeben wird und
- Sie eine „Namenserteilung" für das Kind erklären wollen. Das ist dann der Fall, wenn Sie keine gemeinsame Sorgeerklärung vornehmen möchten.
In diesen Fällen buchen Sie bitte einen online einen Termin.
Oder vereinbaren einen Termin beim Standesamt: geburten@krefeld.de
In allen anderen Fällen ist der Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung der Stadt Krefeld Ihr Ansprechpartner, insbesondere, wenn Sie eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben möchten.
Die Vaterschaft kann auch vor jedem Notar erklärt werden.
Benötigte Unterlagen
- Ausweis oder Pass von Mutter und Vater
- Geburtsurkunde von Mutter und Vater
- Eheurkunde und/oder Nachweis der Scheidung oder Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
Rechtsgrundlagen
Verantwortlichkeit
Geburten
31 - Bürgerservice
0 21 51 / 86-0
geburten@krefeld.de
0 21 51 / 86-0
geburten@krefeld.de
Rheinstraße 138, 47798 Krefeld
Geschäftszeiten
Montag - Dienstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag - Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr