Familie & Kind

Geburt: Anerkennung der Vaterschaft

Die Anerkennung der Vaterschaft ist beim Standesamt, Rheinstraße 138, möglich, wenn:

  • Sie im Zusammenhang mit der Anmeldung des Kindes abgegeben und
  • Sie eine „Namenserteilung" für das Kind erklären wollen. Das ist dann der Fall, wenn Sie keine gemeinsame Sorgeerklärung

vornehmen möchten.

In diesen Fällen vereinbaren Sie bitte per E-Mail einen Termin beim Standesamt: geburten@krefeld.de

In allen anderen Fällen ist der Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung der Stadt Krefeld Ihr Ansprechpartner, insbesondere, wenn Sie eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben möchten. 

Weitere Informationen auf der Dienstleistungsseite Vaterschaftsanerkennung.

Die Vaterschaft kann auch vor jedem Notar erklärt werden.

Rechtsgrundlagen


Verantwortlichkeit

Geburten 0 21 51 / 86-0
geburten@krefeld.de

Rheinstraße 138, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Dienstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag - Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

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