Anliegerbescheinigung
Ausstellen von Bescheinigungen über die erschließungsbeitragsrechtliche Situation von Grundstücken.
Im Rahmen von Grundstückskäufen und Grundstücksverkäufen wird häufig die Frage gestellt, ob für das jeweilige Grundstück noch ein Erschließungsbeitrag zur Erhebung kommt oder ob dieser schon abgegolten ist. Darüber gibt die Anliegerbescheinigung Auskunft.
Voraussetzungen
Auskunftsberechtigt ist der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin. Eine Anliegerbescheinigung kann auch einer anderen Person (Makler/in, Kaufinteressent/in) ausgestellt werden, wenn diese eine Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin vorlegt oder sein/ihr berechtigtes Interesse beispielsweise durch Vorlage eines notariellen Kaufvertragsentwurfes nachweist.
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Verwaltungsgebühr je Anliegerbescheinigung: 15,50 €
Rechtsgrundlagen
Besonderheiten
Bescheinigungen über Kanalanschlussbeiträge erhalten Sie beim
Kommunalbetrieb Krefeld AöR
Ostwall 175
47798 Krefeld
Telefon: 0 21 51 / 3660-4501
E-Mail: kommunalbetrieb@krefeld.de
Prozess
- Der Antrag kann online gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
- 1 Woche (bis zu 2 Wochen)
Verantwortlichkeit
anliegerbescheinigungen@krefeld.de