Engagement & Hobby

Anmietung von Eiszeiten in den städtischen Eissporthallen

Die Nutzung der städtischen Eissporthallen muss beantragt werden. Wenn Sie als Verein oder als Sportgruppe Eiszeiten (z.B. um Eishockey zu spielen) in den städtischen Eissporthallen anmieten möchten, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Sport und Sportförderung.

Benötigte Unterlagen

  • Ortsansässige eingetragene Vereine benötigen im Rahmen der Antragstellung einen Nachweis über ihre Mitgliedschaft im Stadtsportbund Krefeld e. V. sowie einen Nachweis ihrer Gemeinnützigkeit.
  • Von antragstellende Personen freier Sportgruppen wird im Rahmen der Antragstellung die Vorlage ihres Personalausweises verlangt.

Voraussetzungen

  • Die Antragstellenden müssen seitens ihres Vereins/ihrer Organisation autorisiert sein, Rechtsgeschäfte für diesen/diese abwickeln zu dürfen.

Fristen

Konkrete Fristen für die Beantragung von Eiszeiten in den städtischen Eissporthallen existieren nicht. Betriebliche Gründe, Kapazitätsengpässe bzw. erforderlicher Abstimmungsbedarf könnten einer kurzfristigen Anmietung einer Eiszeit jedoch im Wege stehen.

Besonderheiten

Personengruppen dürfen die Eissporthallen nur dann benutzen, wenn wenigstens ein verantwortlicher anerkannter Übungsleiter anwesend ist. Bitte geben Sie bei der Buchung an, zu welchem Zweck (z. B. Eishockey, Eisstockschießen) und mit wieviel Personen Sie die Eisfläche nutzen wollen, damit unser Personal die Eisfläche für Sie entsprechend vorbereiten kann.

Prozess

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Bei neuen Nutzergruppen ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Er muss folgende Informationen enthalten:

  • Bezeichnung des/der antragstellenden Vereins/Organisation/Nutzergruppe
  • Name des Antragstellenden
  • Nutzungszeit und Nutzungsdauer
  • Art der beabsichtigten Nutzung
  • Anzahl der Nutzenden

FAQ

Fallen Gebühren für die Anmietung an?

In Abhängigkeit der in Anspruch genommenen Sportfläche sowie der antragstellenden Nutzergruppe (Verein, freie Sportgruppe u. a.) ermittelt sich die Höhe des zu entrichtenden Entgeltes nach Maßgabe der Anlage zum Entgelttarif zur Entgeltordnung für die Sportstätten der Stadt Krefeld.


Verantwortlichkeit

Sport und Sportförderung 0 21 51 / 86-3401
sport@krefeld.de

St.-Anton-Straße 56, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Donnerstag: 8:00 Uhr-16:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr-12:30 Uhr

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